bpa: Koalition muss pflegerische Versorgung sichern

Gutachten sieht 17.700 Pflegeplätze kurzfristig durch Landesheimbauverordnung in Gefahr

PRESEMITTEILUNG  „In den nun beginnenden Koalitionsverhandlungen muss die zukünftige baden-württembergische Landesregierung dringend den Kurs in der Pflegepolitik korrigieren, damit nicht schon in wenigen Jahren tausende Pflegeplätze fehlen.“ Das fordert der Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. Rainer Wiesner. Konkret müsse die Landesheimbauverordnung dringend überarbeitet werden. „Die Verordnung aus dem Jahr 2009 passt nicht mehr in die aktuelle Situation und würde dazu führen, dass schon in drei Jahren tausende Pflegebedürftige im Ländle keinen Pflegeplatz mehr finden.“

Die Vorgabe der Landesheimbauverordnung, ab dem Jahr 2019 für jeden Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung zu stellen, gefährdet durch notwendige Umbauten zahlreiche Pflegeheime in ihrem Bestand und führt zu einem Wegfall von bis zu 17.700 Heimplätzen. Das hat das Institute for Health Care Business des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung (rwi) in einem Gutachten für den bpa errechnet. „Damit sind 17 % aller Pflegeplätze in Baden-Württemberg kurzfristig gefährdet“, warnt Wiesner, der landesweit mehr als 1.000 ambulante Pflegedienste und stationäre Einrichtungen vertritt.

„Gleichzeitig steigt aber die Zahl der Pflegebedürftigen, die mit ihren Familien dann ohne angemessene Versorgung dastehen.“ Denn schon im Jahr 2019 würden angesichts der absehbaren demografischen Entwicklung nach Berechnungen der Wissenschaftler allein wegen des Einzelzimmergebots 16.400 Pflegeheimplätze in Baden-Württemberg fehlen, wenn die aktuelle Landesheimbauverordnung planmäßig umgesetzt wird.

„In den Koalitionsverhandlungen soll es um einen echten Zukunftsplan für Baden-Württemberg gehen. Die Sicherung der Versorgung für Pflegebedürftige und deren Familien muss dringend auf der Agenda dieser Gespräche stehen“, fordert Wiesner mit Blick auf die alarmierenden Ergebnisse des Gutachtens, das bereits der Politik übergeben wurde.

Das Gutachten finden Sie hier.

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