bpa – Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. [Newsroom]
München (ots) – Ambulante Pflegedienste in Bayern haben Anrecht auf eine angemessene Förderung ihrer Investitionen, die sich an der Zahl ihrer Mitarbeiter orientieren muss. Das stellte das Verwaltungsgericht Regensburg jetzt klar und folgte damit … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG