Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) [Newsroom]
Berlin (ots) – Auch wenn der Mieter selbst einen Brand verursacht hat, kann es sein, dass der Vermieter über seine Versicherung für den Schaden aufkommen muss. So lautet nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS der Tenor eines … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG