Basler erweitert den Versicherungsschutz in der Sach-Gewerbe Deckung

PRESSEMITTEILUNG – 4. April 2016. Wer selbst ein Unternehmen gegründet oder beim Aufbau eines neuen Unternehmens mitgewirkt hat, weiß, wieviel Arbeit und Geld das erfordert. Sachwerte wie Gebäude, Betriebsausstattung und Waren kleiner und mittelständischer Unternehmen sind deswegen besonders schützenswert. Neben dem Verlust von Sachwerten ist auch der Ausfall des Betriebes eine große finanzielle Belastung für Unternehmen. Die Basler Versicherungen haben deshalb ihre Gewerbe-Sachversicherungen auf die speziellen Anforderungen kleiner und mittelständischer Betriebe angepasst. Zahlreiche Leistungen wurden erweitert, unter anderem um die generelle Entschädigung zum Neuwert – die „Goldene Regel“.

Die Basler Versicherungen haben ein perfekt aufeinander abgestimmtes Versicherungspaket für Gewerbe-Kunden erstellt. Dieses beinhaltet, wenn gewünscht, eine Gebäudeversicherung, eine Inhaltsversicherung, eine Glasversicherung sowie eine Betriebs­unterbrechungsversicherung, welche die finanzielle Belastung des Unternehmens durch einen Betriebsausfall abfedert. Dabei kann der Kunde den Umfang seiner Versicherung selbst bestimmen – vom Basis-Schutz bis hin zur Allgefahren-Deckung.

Immer besser gestellt

Firmeninhaber haben viele Termine und Themen, um die sie sich kümmern müssen. Priorität haben dabei immer die Wünsche ihren Kunden. Daher kann es durchaus passieren, dass vergessen wird, den Versicherungsschutz für das eigene Unternehmen zu aktualisieren. Um die daraus resultierenden Konsequenzen eines Risikoeintritts abzusichern, haben die Basler Versicherungen in ihrem Gewerbe-Sachversicherungspaket eine Leistungs-Update-Garantie eingeschlossen. Sollte sich ein Schadenfall ereignen und der Versicherungsschutz wurde seitens der Basler zwischenzeitlich erweitert, wird der Schaden zu den verbesserten Bedingungen abgerechnet. Der Versicherungsnehmer wird damit automatisch besser gestellt. Dieser zusätzliche Schutz ist in den Paketen „Komfort“ und „Optimal“ enthalten.

Die Goldene Regel

In der Inhaltsversicherung schützt die Goldene Regel die Kunden vor hohen eigenen Wiederbeschaffungskosten. Wird die Betriebseinrichtung des Versicherungsnehmers beispielsweise durch einen Wasserschaden beschädigt, zahlt die Basler den Neuwert unabhängig von der Höhe des Zeitwerts. „Normalerweise wird der Neuwert nur dann ersetzt, wenn der Zeitwert mindestens 40 Prozent des Neuwertes beträgt. Sinkt der Wert unter diese 40 Prozent-Grenze, wird üblicherweise nur der Zeitwert entschädigt – auch wenn eine Neuwertentschädigung vereinbart wurde “, erklärt Holger Thumbeck, Leiter Sach-Gewerbe bei den Basler Versicherungen. Der Kunde bleibt ohne die „Goldene Regel“ auf der Differenz zwischen Neuwert und Zeitwert sitzen.

Neue Versicherungsleistungen

Neben der Erweiterung bestehender Leistungen bieten die Pakete „Komfort“ und „Optimal “ weitere neue Leistungsmerkmale:

  • Eingeschlossen ist beispielweise in der Inhalts-, Gebäude- und Betriebsunterbrechungsversicherung und für jede versicherte Gefahr, der Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit in Höhe von 10 Prozent der Versicherungssumme, maximal bis zu einer Schadenhöhe von 25.000 Euro.
  • In der Inhaltsversicherung ist der einfache Diebstahl der Geschäftsfahrräder bis zu einer Schadenhöhe von 2.500 Euro versichert.
  • In der Gebäudeversicherung sind Ableitungsrohre innerhalb und außerhalb des Versicherungsgrundstücks bis zu einer Schadenhöhe von 2.500 Euro mitversichert; ebenso Mehrkosten für umweltfreundliche Baumaßnahmen nach einem Schadenfall bis 10 Prozent des Schadens, maximal 25.000 Euro.
  • In der Betriebsunterbrechungs­versicherung wurde der Leistungsumfang der Rückwirkungsschäden um Abnehmer erweitert.
  • Dazu bietet der neue Sach-Gewerbe Tarif ein besonders attraktives Prämienniveau.

 

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe