Eindeutiges Bezugsrecht bei Lebensversicherungen verhindert Streit ums Geld / R+V-Infocenter: Bei namentlicher Nennung sind Missverständnisse ausgeschlossen

R+V-Infocenter [Newsroom]
Wiesbaden (ots) – Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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