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Wiesbaden (ots) – Der Ehepartner, die fürsorgliche Pflegerin oder das örtliche Tierheim: Wer eine Lebensversicherung abschließt, kann festlegen, wer im Todesfall das Geld aus dem Versicherungsvertrag bekommt. Bezugsberechtigte können … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG