Flugdrohnen und BIM-Software – HDI erweitert Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure

PRESSEMITTEILUNG – 18.03.2016 – Architekten und Ingenieure stehen ständig vor neuen beruflichen Aufgaben. Viele lieben gerade das an ihrem Beruf. Aber neue Herausforderungen können auch neue Risiken aufwerfen: zum Beispiel bei der Verwendung von BIM-Software oder dem Gebrauch von Flugdrohnen. Zudem fordert der Wandel des Berufsbildes Architekten und Ingenieure heraus:

Neue Rechtslagen durch Gesetzesänderungen und aktuelle Rechtsprechung oder auch die Anspruchshaltung von Bauherren sind dabei zwei entscheidende Einflussfaktoren. Gut beraten ist deshalb derjenige, der eine einmal abgeschlossene Berufshaftpflicht-Versicherung in Sachen Deckungsumfang und Deckungssummen immer wieder auf den Prüfstand stellt. Nur so kann man sicher sein, dass im Schadenfall ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Neue Herausforderungen – neue Lösungen
Der technische Fortschritt schafft immer wieder neue Möglichkeiten. Zum Beispiel werden Kameradrohnen inzwischen immer häufiger von Architekten oder Ingenieuren eingesetzt, um Flächen- oder Gebäudemaße aufzunehmen oder um einen besseren Überblick über ein Objekt zu bekommen. Dass aber auch bei der Verwendung von Multicoptern durch Profis etwas schiefgehen kann, hat vor kurzem der „Beinaheunfall“ beim Ski-Weltcupslalom gezeigt: Eine abstürzende Kameradrohne verfehlte einen der Rennläufer nur um Haaresbreite und krachte hinter ihm auf die Piste.

Ein zweites Beispiel: BIM-Software. Die Verwendung komplexer Building-Information-Modeling-Programme ist heute vor allem bei größeren Objekten bereits üblich. Planungsfehler durch Fehlberechnungen bei der Anwendung der Programme sind aber allein schon durch deren Komplexität nie ganz auszuschließen. Der Planer könnte damit in der Haftung für Bauschäden stehen, die aus dieser Fehlplanung resultieren.

„Vor dem Hintergrund neuer Anforderungen hat HDI den Berufshaftpflichtschutz für Architekten und Ingenieure aktuell überarbeitet und zusätzlich neue Risiken in den Deckungskatalog aufgenommen“, erklärt Andreas Huth, Leiter Produktmanagement Planungshaftpflicht der HDI Versicherung. So umfasst der Leistungskatalog jetzt neben anderen Neuerungen auch den beruflichen Gebrauch von Flugdrohnen, die Verwendung von BIM-Software und die Mitversicherung von Asbestschäden.

Berufsbilder ändern sich
Aber auch der Markt an sich ist in Bewegung. Die Anforderungen an Qualität und Service steigen immer weiter. Architekten und Ingenieure spezialisieren sich deshalb immer häufiger auf Tätigkeitsschwerpunkte, mit denen nur noch Ausschnitte ihres eigentlichen Berufsbildes abgebildet werden. Nicht selten steht dabei die reine Beratung des Auftraggebers oder die Konzentration auf Projektmanagementaufgaben im Fokus. Die eigentlichen Planungstätigkeiten rücken dagegen in den Hintergrund oder werden von anderen wahrgenommen. Dabei wandelt sich aber auch das Haftungspotenzial, das auch denjenigen treffen kann, der ein Objekt gar nicht geplant, sondern lediglich konzeptionelle Beratungsleistungen erbracht hat.

Wichtig für den Architekten oder den Ingenieur ist es deshalb, bei jedem Auftrag genau zu prüfen, ob der eigene Versicherungsschutz die mit dem Bauherrn vereinbarte Leistung überhaupt abdeckt. „Neben den Standarddeckungen besteht deshalb häufig erheblicher Absicherungsbedarf“, weiß HDI Haftpflichtexperte Huth. Relevant ist dies insbesondere dann, wenn der Architekt oder Ingenieur mit seinen Geschäftspartnern Leistungen vereinbart, die vom versicherten Berufsbild abweichen. Solche „Berufsbildüberschreitungen“ können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Hier bietet die HDI Versicherung Lösungen an – nicht nur für einzelne Berufsträger, sondern auch für miteinander verbundene Unternehmen. Darüber hinaus umfasst der HDI Versicherungsschutz zum Beispiel auch die Kostenübernahme bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren, den prämienfreien Honorarschutz und die zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.

Versicherungsschutz rundum im Blick
Neben der Absicherung der Berufshaftpflicht gilt es, zudem weitere Risiken im Blick zu haben. Denn Architekten oder Ingenieure investieren nicht nur viel Engagement, sondern meist auch viel Geld in ihr Planungsbüro. Ob modernes Bürogebäude oder teure Elektronik – all das ist die Basis für wirtschaftlichen Erfolg. Kommt es zu Beschädigungen oder Verlust, zum Beispiel durch Einbruchdiebstahl, Feuer oder Bedienungsfehler, kann das erhebliche finanzielle Folgen haben.

Umso wichtiger ist es, auch die Grundlage der beruflichen Existenz abzusichern. Eine Inhalts- und Elektronikversicherung, die auch die Betriebsunterbrechung absichert, gibt Sicherheit. Und eine spezielle Rechtsschutz-Versicherung für Architekten und Ingenieure gibt die Gewissheit, sein Recht im Notfall auch vor Gericht geltend machen zu können.

HDI Versicherung AG
Die HDI Versicherung AG bietet Sachversicherungslösungen für Privat- und Firmenkunden. Dabei reicht die Angebotspalette von Kfz-Versicherungen über private

Haftpflicht- und Hausratversicherungen bis hin zu Komplettlösungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie speziellen, berufsbezogenen Lösungen für Freie Berufe.

Die HDI Versicherung AG gehört zur Talanx-Gruppe. Talanx ist mit Prämieneinnahmen in Höhe von 29 Milliarden Euro in 2014 und mehr als 21.300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine der großen europäischen Versicherungsgruppen. Die Talanx AG ist an der Frankfurter Börse im MDAX sowie an den Börsen in Hannover und Warschau gelistet (ISIN: DE000TLX1005, WKN: TLX100, polnisches Handelskürzel: TNX).
Weitere Informationen

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe