Eile geboten: Standard Life-Kunden zum Abruf ihrer Ansprüche aufgerufen – 12.000 deutsche Versicherungsnehmer betroffen

PRESSEMITTEILUNG – Die Standard Life plc weist nochmals darauf hin, dass potenzielle Ansprüche aus der Demutualisierung der Standard Life Assurance Company im Jahr 2006 nun nur noch weniger als fünf Monate geltend gemacht werden können.

Zum Zeitpunkt der Demutualisierung der Standard Life vor fast zehn Jahren (s.u.) im Jahr 2006 hatten rund 2,4 Millionen Versicherungsnehmer Anspruch auf Aktien oder Ausgleichsleistungen in bar, von denen rund 306.000 ihre Ansprüche zunächst nicht geltend gemacht hatten.

Seitdem ist die Standard Life plc darum bemüht, diesen Kunden zur Realisierung ihrer Ansprüche zu verhelfen und hat im Rahmen wiederholter Kampagnen erhebliche Fortschritte erzielt. Nur 2,5 Prozent aller ursprünglich Anspruchsberechtigten haben ihre Ansprüche noch nicht abgerufen. Davon sind rund 12.000 Versicherungsnehmer aus Deutschland betroffen. Diese versucht Standard Life gemeinsam mit seiner Aktienregisterstelle, Capita Asset Services, bis Ende der Frist für die Geltendmachung der Ansprüche am 9. Juli 2016 ausfindig zu machen.

Die durchschnittliche Anzahl der noch nicht abgerufenen Aktien in Deutschland liegt bei rund 190 Aktien pro Anspruchsberechtigtem. Dies entspricht in etwa 1.000 Euro* zuzüglich der darauf angefallenen Dividenden. Die meisten der Anspruchsberechtigten, die ihre Ansprüche bisher noch nicht geltend gemacht haben, sind in den Regionen um Berlin, München, Hamburg und Frankfurt ansässig.

Dazu Kenneth Gilmour, Group Company Secretary:

„In Deutschland sind Ansprüche aus einer Demutualisierung nicht alltäglich, und wir tun unser Bestes, um das Bewusstsein dafür zu erhöhen und die Anspruchsberechtigten ausfindig zu machen. Viele der Anspruchsberechtigten sind Unternehmen, die einen Versicherungsvertrag im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge für einen Mitarbeiter abgeschlossen haben. Selbst wenn das Beschäftigungsverhältnis mit diesem Mitarbeiter inzwischen nicht mehr besteht, ist das Unternehmen immer noch anspruchsberechtigt. Es bleiben nicht einmal mehr fünf Monate: Deshalb unsere eindringliche Bitte an Alle, die von unserer Aktienregisterstelle Capita kontaktiert wurden, rechtzeitig zu reagieren, bevor es zu spät ist.“

Wer ist anspruchsberechtigt?

Möglicherweise anspruchsberechtigt sind alle Versicherungsnehmer, die bis März 2004 einen Antrag auf einen überschussberechtigten Versicherungsvertrag (With Profits) bei der Standard Life Assurance Company eingereicht hatten, der im Mai 2006 noch in Kraft war. Die Frist für die Geltendmachung der Ansprüche endet am 9. Juli 2016.
Wie kann ein Anspruch geltend gemacht werden?

Anspruchsberechtigte mit gültigem Anspruch können sich für die Geltendmachung an den Standard Life Aktionärsservice (Tel. +49 (0) 69 9753 3030) wenden. Dieser Service ist gebührenfrei. Alternativ können Anspruchsberechtigte auch den für sie vereinfachten Service von Capita Asset Services (Tel. +49 (0) 69 9753 3031) nutzen. Die dafür anfallende Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Prozent zzgl. MwSt. wird von dem entsprechenden Baroder Dividendenanspruch abgezogen. Beide Servicestellen sind von Montag bis Freitag zwischen 8.30 Uhr und 17.30 Uhr erreichbar. Weitere Informationen stehen unter standardlife.de/shareholders zur Verfügung.

* Basierend auf dem Wert der Aktien zum 31. Dezember 2015 (Aktie: 3,897 £; Wechselkurs: 1,3574)

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