PRESSEMITTEILUNG – Mit fadenscheinigen Argumenten will die Victoria Lebensversicherung AG ihren Kunden das Recht auf Widerspruch bei Lebensversicherungen vorenthalten. Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) hat Kenntnis davon erlangt und mahnt das Vorgehen der Versicherung ab. Die Victoria erklärt schriftlich gegenüber ihren Kunden, die ihr Widerspruchsrecht nach § 5 a geltend gemacht haben, dass das Recht auf einen Widerspruch aufgrund einer Verfassungsklage ausgesetzt sei. Dies ist aber juristisch nicht haltbar. „Hier versucht die Victoria juristische Laien über den Tisch zu ziehen“, beklagt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Wir fordern die Gesellschaft auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die unlauteren Aussagen unverzüglich zu unterlassen.“
Seit dem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2014 (Az. IV ZR 76/11) ist es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, rückwirkend zu widersprechen (§ 5 a VVG-alte Fassung). Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt haben.
Fehlerhafte Widerspruchsbelehrungen gibt es nach Einschätzung des Bund der Versicherten e. V. auch bei der Victoria. Nun versucht der Lebensversicherer seinen Kunden dieses Recht mit unlauteren Aussagen zu entziehen. „Korrekt ist aber natürlich, dass eine Verfassungsbeschwerde ein Widerspruchsrecht nicht ausbremst. Das Recht besteht nach wie vor“, darauf weist Kleinlein ausdrücklich hin.
Der BdV prüft, inwieweit auch bei anderen Unternehmen, insbesondere aus der ERGO-Gruppe, in gleicher Weise Kunden um ihr Widerspruchsrecht geprellt werden sollen. Nach Schätzungen des BdV kann etwa die Hälfte aller Versicherten ihren vor 2008 abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen widersprechen.