Bund der Versicherten geht gegen gesetzliche Kürzung der Überschüsse vor

PRESSEMITTEILUNG – 16.02.2016 – Mit ERGO-Klage gegen das Lebensversicherungsreformgesetz / Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) geht mit einer Klage gegen Kürzungen der Überschussbeteiligung vor. Gegner ist die zum ERGO-Konzern gehörende Victoria Lebensversicherung. Dabei geht es um die massiv geminderte Beteiligung an den Bewertungsreserven zu Lasten der Kunden.

Fast alle Versicherungsunternehmen berufen sich für die Kürzung dieser Auszahlungen auf das sogenannte Lebensversicherungsreformgesetz. Die Verbraucherschützer des BdV sehen dieses Gesetz aber als verfassungswidrig an. „Wir hoffen, dass am Ende des Verfahrens das Bundesverfassungsgericht den Verbrauchern zur Seite springt,“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Erst 2005 erstritt der BdV vor dem höchsten Gericht, dass Kunden überhaupt an den Bewertungsreserven zu beteiligen sind.

Bei Bewertungsreserven handelt es sich um noch nicht realisierte Kapitalanlagegewinne, die in den Kundenguthaben schlummern. Das Bundesverfassungsgericht stellte bereits 2005 fest, dass die Versicherten an den Bewertungsreserven angemessen zu beteiligen sind, da diese Gewinne aus den Kundengeldern gebildet wurden. Es geht also um Geld, das nach Ansicht des BdV den Versicherten gehört. „Die 2014 gesetzlich vorgesehene Kürzung der Bewertungsreserven stellt aus unserer Sicht faktisch eine Enteignung dar,“ macht Kleinlein deutlich.

Kunden verlassen sich bei Vertragsabschluss auf korrekte Abrechnungen ihrer Verträge. Spätestens 2014 sind diese aber wegen der Kürzung der Bewertungsreserven nach Ansicht des BdV nicht mehr korrekt. Er sieht daher  einen derzeit legalen Betrug gegenüber den Versicherten. Der Gesetzgeber gibt durch das Gesetz Schützenhilfe und legalisiert dieses Vorgehen. „Mit dem Lebensversicherungsreformgesetz wurde der legale Betrug erneut zementiert. Dagegen gehen wir nun vor“, teilt Kleinlein mit.

Die volle Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgte nur im Zeitraum zwischen den Jahren 2008 und Mitte 2014. Seit 7. August 2014 können sich die Versicherer auf das Lebensversicherungsreformgesetz berufen, um den Kunden diese Beteiligung vorzuenthalten. Das Gesetz selbst wurde im Windschatten der damaligen Fußballweltmeisterschaft unter Missachtung üblicher parlamentarischer Verfahren durch das Parlament gepeitscht. Eine angemessene Diskussion des Gesetzesvorhabens war nicht möglich. Kleinlein erinnert sich: „Das Lebensversicherungsreformgesetz markiert einen Tiefpunkt der Parlamentsgeschichte des Bundetags.“

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