Euro am Sonntag: Versicherer Allianz beschäftigt das Bundesverfassungsgericht

Karlsruher Richter wollen bis Jahresende entscheiden / Streit um Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen

PRESSEMITTEILUNG – Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag – München. Das Bundesverfassungsgericht wird sich voraussichtlich noch in diesem Jahr mit der möglichen massenhaften Rückabwicklung von Versicherungsverträgen befassen. Die Entscheidung über eine Verfassungsbeschwerde in dieser Sache werde für 2016 „angestrebt“, sagte ein Gerichtssprecher gegenüber der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag (Erscheinungstag 6.2.2016).

Nach Informationen des Blattes aus Branchenkreisen hatte Marktführer Allianz bereits 2014 die Verfassungsbeschwerde gegen ein Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) aus demselben Jahr eingereicht (Az. 1 BvR 1674/14). Der Sprecher bestätigte den juristischen Vorgang, sagte allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht zu Namen von Antragstellern grundsätzlich keine Auskunft gebe. Der BGH hatte geurteilt, dass ein Allianz-Kunde seinen Vertrag aus dem Jahr 1998 immer noch wegen fehlerhafter Unterlagen rückgängig machen kann (Az. IV ZR 76/11). Aus Sicht der Anbieter ist das Verfahren offenbar höchst relevant. Die Lebensversicherer Generali, Ergo und Victoria hatten Schreiben an Kunden verschickt und deren finanzielle Forderungen unter anderem mit Verweis auf das laufende Verfahren zurückgewiesen.

Hintergrund dieser Entscheidung war eine Widerspruchsbelehrung in dem Vertrag, der „nicht in drucktechnisch deutlicher Form“ erfolgt war. Laut Gesetz ist eigentlich vorgesehen, dass das Widerspruchsrecht spätestens nach einem Jahr erlischt, auch wenn Fehler in der Belehrung vorlagen. Doch der BGH hatte entschieden, dass bei Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen die Einjahresfrist ungültig ist und bei Fehlern ein unbegrenztes Widerspruchsrecht besteht.

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