Deutsches Institut für Altersvorsorge: „Regierung versteckt sich bei den Betriebsrenten hinter Gutachten“

PRESSEMITTEILUNG – Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) fordert die Bundesregierung auf, endlich die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung der betrieblichen Altersversorgung in Angriff zu nehmen.

„Seit Monaten wird das ausstehende Gutachten, mit dem die bestehende steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Förderung der Betriebsrenten geprüft werden soll, als Grund für den Aufschub ins Feld geführt. Dabei sind die Hemmnisse, die einer weiteren Verbreitung der betrieblichen Altersversorgung im Wege stehen, schon lange bekannt. Das Arbeitsministerium hat viel Energie in die Entwicklung eines neuen Durchführungsweges gesteckt, den keiner will, anstatt jene Barrieren abzuschaffen, die gerade Geringverdiener von der Entgeltumwandlung abhalten“, kritisiert DIA-Sprecher Klaus Morgenstern.

So sei doch allenthalben bekannt, dass die volle Beitragspflicht auf die späteren Betriebsrenten und deren Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter Arbeitnehmer mit geringen Löhnen davon abhalte, Geld in einen Betriebsrentenvertrag einzuzahlen. „Wenn Geringverdiener nur einen niedrigen steuerlichen Effekt in der Einzahlungsphase erzielen, dann aber in der Rentenzeit statt des üblichen halben Krankenversicherungsbeitrags auch den Anteil des Arbeitgebers mit übernehmen müssen, kann sich doch jeder ausrechnen, wie bei der betrieblichen Altersversorgung aus eigenen Beiträgen der Ertrag wieder schnell zunichte gemacht wird“, erläutert Morgenstern. „Gesetzliche Vorgaben, wie der volle Krankenversicherungsbeitrag für Betriebsrentner, haben nur ein Ziel: Einnahmen für öffentliche Kassen zu sichern.“

Dazu gehört nach Auffassung des DIA auch der in Paragraf 6a Einkommensteuergesetz festgelegte Zinssatz für die Diskontierung von Aufwendungen des Arbeitgebers für die betriebliche Altersversorgung. „Für die Handelsbilanz wollte das Finanzministerium eine schnelle Anpassung an die gesunkenen Marktzinsen und war gegen die vorgeschlagene Gesetzesänderung, mit der nun die Dauer für die Ermittlung des durchschnittlichen Zinssatzes von sieben auf zehn Jahre verlängert werden soll. Die Beharrung auf dem realitätsfremden Zinssatz für die Steuerbilanz hat einzig und allein einen Grund: Steuerausfälle verhindern“, so der DIA-Sprecher. Aus diesem Grund werde auch hingenommen, dass Unternehmen, die wegen des Niedrigzinses höhere Zahlungen an die Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung leisten müssen, einen Teil davon gar nicht mehr steuerlich absetzen können.

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