Pro Generika: Zahl des Monats Januar: 3 – Würden Generikarabattverträge mit drei Herstellern abgeschlossen werden, wäre die Versorgungssicherheit gestärkt

PRESSEMITTEILUNG – 22.01.2016 – Berlin (ots) – Krankenkassen haben die Möglichkeit, Rabattverträge exklusiv mit einem einzigen Rabattvertragspartner pro Wirkstoff zu schließen, oder aber in Form einer sogenannten Mehrfachvergabe mehreren Rabattvertragspartnern die Teilnahme am Markt zu ermöglichen.

Die Mehrfachvergabe je Wirkstoff hat drei Vorteile. Sie führt dazu, dass im Gegensatz zu exklusiven Rabattverträgen drei oder mehr Hersteller die Patienten mit einem Wirkstoff versorgen können. Somit hat nicht nur ein Unternehmen den exklusiven Auftrag die Patienten der jeweiligen Krankenkasse zu versorgen, sondern mehrere Hersteller stehen für die Patientenversorgung bereit.

Dies hat den weiteren Vorteil für die Patienten und die Krankenkassen, dass im Falle von Lieferengpässen bei einem Unternehmen die anderen Vertragspartner die Patientenversorgung sicherstellen können. Denn die Apotheker haben dann die Möglichkeit, das Arzneimittel eines anderen Rabattvertragspartners abzugeben, so dass sich Lieferengpässe nicht auf die Patientenversorgung auswirken.

Darüber hinaus zeigen Studien, dass Rabattverträge bei bestimmten Wirkstoffen bereits zu einer sehr hohen Marktverengung geführt haben. Gerade bei Antibiotika ist die Marktverengung stark ausgeprägt.

Durch Mehrfachvergaben bei Generikarabattverträgen könnte dagegen immer eine Mindestanzahl von Herstellern die Verantwortung für die Versorgung der Patienten in Deutschland übernehmen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe