Risikozuschläge beim Tarifwechsel in der privaten Krankenversicherung

Urteil des OLG Karlsruhe vom 14.01.2016 (12 U 106/15)
Beim Tarifwechsel muss die Risikoeinstufung auf Basis des Gesundheitszustandes des damaligen Vertragsabschlusses erfolgen. Nicht zulässig ist die Einbeziehung zwischenzeitlicher Erkrankungen.


Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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