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VSAV warnt Vermittler davor, bereits jetzt von einem Ende des Provisionsabgabeverbots auszugehen.
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Schnelle Klärung eines unzumutbaren Schwebezustands erneut angemahnt
PRESSEMITTEILUNG – Entgegen der Äußerungen verschiedener Vertreter der Finanzdienstleistungsbranche hält die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) die Rechtslage zum Provisionsabgabeverbot weiterhin für völlig ungeklärt. Daran würde auch die unlängst vom Finanzministerium verfasste Verordnung, dass die alte Verordnung über das Verbot von Sondervergütungen und Begünstigungsverträgen in der Schadensversicherung (Provisionsabgabeverbot) zum 1. Juli 2017 aufgehoben wird, nichts.
Der VSAV-Fachbeirat Dr. Jochen Strohmeyer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht von mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf: „Das Provisionsabgabeverbot ist weder tot noch ist es bis Mitte kommenden Jahres in Kraft.“ Der VSAV hatte bereits im September 2014 diesen Schwebezustand kritisiert. Bis der Gesetzgeber klare Regeln verfasst habe, sollten Vermittler daher in der Praxis weiter so tun, als sei das Provisionsabgabeverbot noch immer gültig. Nur so stünden sie rechtlich auf der sicheren Seite.
Hintergrund ist, dass das Verwaltungsgericht Frankfurt Ende 2011 (Az.: 9 K 105/11.FG) das auf einer Verordnung beruhende Provisionsabgabeverbot als zu unklar und damit als nichtig verworfen hatte. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ließ dieses erstinstanzliche Urteil rechtskräftig werden. Gleichwohl könnten andere Gerichte zu einem anderen Urteil gelangen, so Strohmeyer. Klarheit könne nur ein formelles Gesetz der Legislative bringen.
VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth: „Es ist sehr ärgerlich, dass der Gesetzgeber teilweise unausgegorene Gesetze und Verordnungen erlässt, aber eine für eine ganze Branche seit Jahren bestehende Rechtsunsicherheit nicht beseitigt.“ Dies führe zu falschen Interpretationen und Spekulationen in alle Richtungen. Eine kleine Hoffnung bereitet dem VSAV lediglich, dass im Zuge einer schnellen Umsetzung der Brüsseler Versicherungsvermittlerrichtlinie IDD das Provisionsabgabeverbot noch vor dem 1.7.2017 kippt.
Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.:
Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV auch dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler systematisch weiter verbessert.
Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 900 Mitglieder und Unternehmer an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. Mit derzeit 59 Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstandsvorsitzender und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.