Webinar mit Alexander Schrehardt: Absicherung von BURisiken in der bAV – Wettbewerbsvorteil oder Haftungsmine?

PRESSEMITTEILUNG – 7. Januar 2016 – Die Absicherung des persönlichen Berufsunfähigkeitsrisikos stellt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Freiberufler und Selbstständige eine wichtige, existenzsichernde Maßnahme dar.

Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer bAV
Eine interessante Alternative für Arbeitnehmer ist die Abbildung des gewünschten Versicherungsschutzes im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung. Neben rabattierten Beiträgen und einer Finanzierung aus dem laufenden Bruttolohn oder durch den Arbeitgeber sichert die Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos in Verbindung mit einer betrieblichen Altersversorgung mit einem regelmäßig vereinfachten Antragsverfahren gegen verkürzten Antrag oder einer listenförmigen Anmeldung mit einer Dienstobliegenheitserklärung des Arbeitgebers einen weiteren wichtigen Vorteil gegenüber dem privaten Einzelvertrag.

Mehrwert für das Unternehmen?
Auch aus Sicht des Arbeitgebers stellt die betriebliche Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos seiner Arbeitnehmer einen Mehrwert für das Unternehmen dar. Eine verbesserte Corporate Identity und die emotionale Bindung der Arbeitnehmer sollten in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels nicht unterschätzt werden. Auch wenn die Vorteile einer betrieblichen Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos der Arbeitnehmer unstrittig sind, stellt die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung gleichermaßen an den Vermittler als auch an den Arbeitgeber das Erfordernis der qualifizierten Vorbereitung und Umsetzung im Unternehmen.

Rechte und Pflichten der Vertragspartner
So müssen bei der Absicherung von „BU-Risiken“ im Rahmen einer betrieblichen Altersversorgung die Rechte und Pflichten der Vertragspartner im besonderen Maße in der Versorgungszusage geklärt werden. Der Arbeitgeber sollte ferner auf potentielle Störfälle, wie z.B. eine längere Arbeitsunfähigkeit, eine Elternzeit oder ein Sabbatical seiner versorgungsberechtigten Arbeitnehmer mit Blick auf seine Erfüllungshaftung vorbereitet sein. Sofern jedoch Unterlassungssünden bei der Einrichtung der betrieblichen Altersversorgung vermieden werden, stellt die betriebliche Absicherung von „BU-Risiken“ eine äußerst komfortable Vorsorgelösung mit einem hohen Win-Win-Effekt für alle Vertragspartner dar.

Das Webinar findet online, live und interaktiv am 26.01.2016 von 10-11 Uhr statt. Kostenfrei für alle, die die Seminarflatrate unverbindlich testen möchten. Weiter Informationen sowie eine Anmeldemöglichkeit unter:

http://campus-institut.de/seminarflatrate/termine-probewebinar/

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe