BdV, VZ Hamburg und Allianz zur gemeinsamen Klärung vor Gericht

Grundsatzfrage zur Transparenz der Allianz-Riester-Rente / Der BGH wird nun doch die Grundsatzfrage um die intransparente Darstellung der Überschussbeteiligung in den Riester-Verträgen der Allianz entscheiden.

PRESSEMITTEILUNG – 8. Dezember 2015 – Der Bund der Versicherten e. V. und die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. (VZ Hamburg) haben bereits vor dem Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart gesiegt, jedoch ohne Möglichkeit einer Revision. Mit Unterstützung von BdV und VZ Hamburg beschwerte sich die Allianz-Lebensversicherung beim Bundesgerichtshof über deren Nichtzulassung. Nun hat der BGH die Revision zugelassen. „Wir Verbraucherschützer begrüßen, dass das oberste Gericht bald entscheiden wird,“ erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Wir sehen eine grundsätzliche Bedeutung in der Frage, wie ein Kunde transparent über die Überschussbeteiligung aufgeklärt werden soll,“ ergänzt Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin Geldanlage, Altersvorsorge und Versicherungen der VZ Hamburg.

Die streitbaren Verbraucherschutzorganisationen hoffen auf eine Bestätigung der Urteile der Vorinstanzen. „Werden wir in unserer Auffassung bestätigt, hätte das Urteil weitreichende Folgen für die gesamte Versicherungsbranche, denn in Sachen Überschussbeteiligung geizen die Versicherer mit verständlichen und belastbaren Informationen“, erklärt Becker-Eiselen. „Eine Bestätigung der Urteile durch den BGH wäre ein klares Votum gegen das Geschäftsmodell der Intransparenz,“ ergänzt Kleinlein.

Die Verbraucherschutzorganisationen sehen eine grundsätzliche Bedeutung als gegeben an, da dieser klassische Riester-Renten-Tarif der Allianz kein Einzelfall ist. Weitere Unternehmen verzichten in ähnlicher Weise auf eine hinreichende Transparenz in der Darstellung der Überschussbeteiligung. Bei der Allianz führte die Intransparenz dazu, dass besonders Geringverdiener, Kinderreiche und ältere Sparer nicht erkennen können, dass ihnen bestimmte Überschüsse vorenthalten werden.

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