Deutsche Rentenversicherung Bund: „Riester-Zulage für das Jahr 2013 – Noch bis Ende 2015 beantragen“

PRESSEMITTEILUNG – 23.11.2015: Wer die staatliche Riester-Zulage für 2013 noch erhalten will, muss diese spätestens bis Ende des Jahres beantragen. Den dafür erforderlichen Zulagenantrag erhält man vom Anbieter seines Riester-Vertrages. Der Antrag muss spätestens Ende 2015 beim Anbieter des Riester-Vertrags vorliegen.Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Wer die Zulage nicht jedes Jahr gesondert beantragen will, kann über seinen Anbieter einen Dauerzulagenantrag stellen. Der Antrag auf Zahlung der Zulage verlängert sich dann automatisch von Jahr zu Jahr. Die Angaben im Dauerzulagenantrag sollten allerdings regelmäßig überprüft werden. Ändern sich die persönlichen Lebensverhältnisse, wie zum Beispiel bei einer Heirat oder bei der Geburt eines Kindes, müssen die Angaben im Antrag angepasst werden.

Die volle staatliche Grundzulage zum Riester-Vertrag beträgt 154 Euro pro Jahr. Zusätzlich wird eine Kinderzulage in Höhe von 185 Euro jährlich je Kind gezahlt. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, fließen sogar 300 Euro pro Jahr an Zulage.

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