Pensions-Sicherungs-Verein: Pressemitteilung zum Beitragssatz 2015

PRESSEMITTEILUNG – Der Pensions-Sicherungs-Verein, Köln, der im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers die Betriebsrenten weiter zahlt, hat seinen Beitragssatz für das Jahr 2015 auf 2,4 Promille (Vorjahr 1,3 Promille) festgesetzt. Damit muss die deutsche Wirtschaft in diesem Jahr einen höheren Beitrag für die Pensionssicherung insolventer Unternehmen aufbringen als im Vorjahr.

Der Beitragssatz wird bezogen auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2015 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rd. 326 Mrd. € addieren. Insgesamt müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit rd. 782 Mio. € (im Vorjahr rd. 416 Mio. €) zahlen.

Der höhere Beitrag resultiert daraus, dass trotz einer rückläufigen Zahl von Insolvenzen eine deutlich höhere Anzahl von Versorgungsberechtigten mit einer höheren Durchschnittsrente zu sichern war. Der für das Jahr 2015 festgelegte Beitragssatz liegt unter dem langjährigen durch- schnittlichen Beitragssatz von 2,9 (Vorjahr 3,0) Promille.

Im Pensions-Sicherungs-Verein sind rd. 94.200 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Hierin ist dem PSVaG ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.

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