Bund der Versicherten: „Versicherer räumen Fehler bei Widerspruchsbelehrungen ein“

Der BdV hat erfolgreich Widerspruchsbelehrungen der Versicherer geprüft

PRESSEMITTEILUNG – Was eine erste Stichprobe des Bund der Versicherten e. V. (BdV) bereits vermuten ließ, bestätigte sich: Über die Hälfte der Widerspruchsbelehrungen bei Lebensversicherungen sind falsch.

Doch die Versicherungen gehen damit unterschiedlich um: Während die AachenMünchener Lebensversicherung AG und Standard Life Versicherung den Widerspruch akzeptieren, verschanzt sich die Victoria Lebensversicherung AG hinter laufenden Gerichtsverfahren. Die gute Nachricht für die Verbraucher deren Widerspruch akzeptiert wird: sie bekommen sämtliche eingezahlten Beiträge zuzüglich Nutzungszinsen zurück. Lediglich die Kosten für einen etwaigen Risikoschutz müssen sie sich anrechnen lassen.

Die Prüfung der Widerspruchsbelehrungen haben Experten des BdV für die Mitglieder des Verbraucherschutzvereins übernommen. Mehrere Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) in diesem und im vergangenen Jahr machen es Millionen Versicherungskunden möglich, ihren Lebensversicherungsverträgen, die im Zeitraum von 1994 bis 2007 nach dem Policenmodell geschlossen wurden, rückwirkend zu widersprechen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Versicherer fehlerhaft über das Widerspruchsrecht belehrt haben.

Viele Versicherer, darunter Standard Life und AachenMünchener, haben Fehler bei der Widerspruchsbelehrung eingeräumt und den Widerspruch akzeptiert – ohne gerichtliche Auseinandersetzung. Für Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. „Wir fordern auch die übrigen Versicherer auf, diesem Beispiel zu folgen und nunmehr entsprechend der BGH-Rechtsprechung zu verfahren, auch ohne juristische Nebelkerzen zu werfen.“ Ermutigt durch die ersten Erfolge wird der BdV die Prüfungen weiter vornehmen. „Wir ermuntern auch weiterhin die Versicherungsnehmer ihre Verträge prüfen zu lassen“, so Kleinlein.

Als negatives Beispiel für derart kundenunfreundliches Verhalten benennt der BdV die Victoria Lebensversicherung, die weist berechtigte Ansprüche mit Verweis auf vermeintliche anhängige Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zurück. Ein verfassungsgerichtliches Verfahren berechtigt jedoch nicht, einen solchen Fall zu verschleppen. Kleinlein merkt an: “Ein Run-off befreit nicht von der Pflicht, sich an Recht und Gesetz zu halten.“

Durch die Widerspruchsmöglichkeit kommen Versicherte in den Genuss akzeptabel verzinster Sparverträge, was gerade unter Geltung des Lebensversicherungsreformgesetzes (LVRG) und der Zinszusatzreserve (ZZR) oft die einzige sinnvolle Lösung ist.

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