Techniker Krankenkasse und KV Schleswig-Holstein schaffen Wirtschaftlichkeitsprüfung für Generika ab

PRESSEMITTEILUNG – Hamburg, 6. November 2015. Die Techniker Krankenkasse (TK) und die Kassenärztliche Vereinigung in Schleswig-Holstein (KVSH) heben die Wirtschaftlichkeitsprüfung für rabattierte Generika auf. Ärzte können ab sofort einem entsprechenden Vertrag beitreten. Mit dem Beitritt erhalten sie zugleich die Möglichkeit, über die indikationsgerechte und wirtschaftliche Versorgung mit Arzneimitteln informiert und beraten zu werden.

„Wir haben verstanden, dass es Ärzten aufgrund der verschiedenen Generika-Rabattverträge oft schwerfällt, das wirtschaftlichste Arzneimittel zu verordnen. Aus diesem Grund sehen wir Verordnungen von Generika grundsätzlich als wirtschaftlich an“, so Thomas Ballast, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der TK. „Um gleichzeitig eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Versorgung unserer Versicherten mit Originalarzneimitteln zu erreichen, möchten wir zudem mit den Ärzten dazu in den individuellen Dialog treten.“

Dr. Monika Schliffke, Vorstandsvorsitzende der KVSH ergänzt: „Der Vertrag ist aus unserer Sicht ein gutes Instrument, Regressängste abzubauen und die niedergelassenen Ärzte im sicheren und wirtschaftlichen Umgang mit innovativen Arzneimittel zu begleiten. Zudem unterstützt der Vertrag die Effizienzziele der KVSH.“

Das Angebot der individuellen Beratung durch die TK kann den Ärzten dabei helfen, Arzneimittel sicher zu verordnen und dabei die Nutzenbewertung mit einfließen zu lassen. Innovative Arzneimittel finden dadurch einen schnellen und effektiven Weg zu den Patienten, die tatsächlich von ihnen profitieren können. „Unser Ziel ist es, den Grundsatz ‚Beratung vor Regress‘ zu stärken und Bürokratie abzubauen“, so Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs Arzneimittel bei der TK.

Die TK greift bei der Beratung auf eine umfassende Erfahrung in der Bewertung von neuen und innovativen Arzneimitteln zurück. Teilnehmende Ärzte erhalten zusätzlich zu dem jährlich erscheinenden Innovationsreport quartalsweise auch den TK-Arzneimittelreport über ihre Verordnungsweise (TK-AMR) und die mehrfach im Jahr erscheinenden Nutzenbewertungsnews (AMNOG-News). Bei Anhaltspunkten für eine unzweckmäßige oder unwirtschaftliche Verordnungsweise des Vertragsarztes, insbesondere vor dem Hintergrund des patientenrelevanten Zusatznutzens, kann die TK eine zusätzliche individuelle Beratung anbieten.

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