Statement von BÄK-Präsident Montgomery zur heutigen Sterbehilfe-Entscheidung des Deutschen Bundestages

PRESSEMITTEILUNG – Berlin (ots) – Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages, die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung zu verbieten, erklärt Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery: „Die Ärzteschaft hat von Anfang an unmissverständlich klargestellt, dass die Tötung des Patienten, auch wenn sie auf dessen Verlangen erfolgt, sowie die Beihilfe zum Suizid nach den Berufsordnungen aller Ärztekammern in Deutschland nicht zu den Aufgaben des Arztes gehören. Wir begrüßen es deshalb sehr, dass der Deutsche Bundestag den Anträgen einiger Parlamentarier für eine Liberalisierung der Sterbehilfegesetzgebung nicht gefolgt ist. Eine gute Nachricht ist es auch, dass der Gesetzgeber der geschäftsmäßigen Sterbehilfe, also sogenannten Sterbehilfevereinen, nun endlich einen Riegel vorgeschoben hat. Die Neuregelung wird nicht dazu führen, Ärztinnen und Ärzte zu kriminalisieren, wie dies von den Gegnern des Entwurfs im Vorfeld der Abstimmung behauptet wurde. Nach eingehender inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen. Besonders wichtig ist, dass die Sterbehilfedebatte der vergangenen Monate mit dazu beigetragen hat, den Blick der Menschen auf die vielfältigen Möglichkeiten der Palliativmedizin und der Hospizarbeit zu schärfen. Damit haben wir viel erreicht.“

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