BPA: Politik muss klare Regeln für Qualität setzen – MdB Katzmarek spricht sich für konsequente Standards bei Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige aus

PRESSEMITTEILUNG – Stuttgart (ots) – Bei einem Besuch im privaten Pflegedienst SPPS Pletowski in Rastatt hat sich die Bundestagsabgeordnete Gabriele Katzmarek für klare Qualitätskriterien bei der Zulassung von Servicedienstleistungen für Pflegebedürftige und deren Angehörige ausgesprochen. „Wir müssen durch eindeutige politische Vorgaben dafür sorgen, dass sich die Betroffenen darauf verlassen können, von zuverlässigen Anbietern gleichbleibend hochwertige Betreuungsleistungen zu bekommen“, so die SPD-Abgeordnete mit Blick auf die anstehenden Parlamentsberatungen zum Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II).

Schon mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz hatten ambulant versorgte Pflegebedürftige und deren Angehörige die Möglichkeit bekommen, bis zu 40 Prozent des für Sachleistungen bereitstehenden Geldes für niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsangebote einzusetzen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Hilfen im Haushalt oder Begleitungen bei alltäglichen Erledigungen handeln. „Diese Leistungen sollen nun nach dem Willen des Gesetzgebers nicht nur von zugelassenen ambulanten Pflegediensten, sondern auch von Anbietern erbracht werden können, die keiner Qualitätssicherung unterliegen. Im Klartext bedeutet dies, dass die Pflegebedürftigen zukünftig auf Gedeih und Verderb mitunter höchst zweifelhaften ,Agenturen‘ ausgeliefert sein werden, die nicht einmal Minimalanforderungen erfüllen müssen“, warnte SPPS-Betreiberin und Vizepräsidentin des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), Susanne Pletowski, die befürchtet, dass „Schwarzarbeit und Billigpflege in Deutschland Tür und Tor geöffnet wird“.

Auch die Abgeordnete Katzmarek, die sich in Gesprächen mit SPPS-Patienten und Mitarbeitern von der Qualität der erbrachten Dienstleistungen überzeugen konnte, sprach sich für eine konsequente Bekämpfung von Schwarzarbeit in den Haushalten von Pflegebedürftigen und gegen ungeprüfte Betreuungsleistungen aus. „Bei der Flexibilisierung von Leistungen müssen wir sicherstellen, dass die hohe Qualität der ambulanten Pflege in Deutschland nicht durch die Hintertür gefährdet wird.“

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon fast 1.000 in Baden-Württemberg) die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe