BPA: Hospiz- und Palliativgesetz: „Bessere Begleitung am Ende des Lebensweges“

Im stationären Bereich aber zwingend bessere Personalausstattung notwendig

PRESSEMITTEILUNG – Berlin (ots) – Mit dem soeben im Bundestag beschlossenen „Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland“ (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG) soll sterbenden Menschen eine bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung zuteil werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa), der das gesamte Verfahren jahrelang sehr engmaschig begleitet hat, begrüßt die Neuregelungen: „Nun haben die Menschen am Lebensende in der Häuslichkeit endlich einen Rechtsanspruch auf Begleitung und Unterstützung. Ihre medizinische und Hospizversorgung wird verbessert, und die häusliche Krankenpflege wird ausgebaut“, erläutert bpa-Präsident Bernd Meurer. Zudem wird die spezielle ambulante Palliativversorgung durch Ärzte und Pflegedienste gestärkt.

Im stationären Bereich sind aber laut Meurer einige Punkte nicht einmal suboptimal gelöst. So droht seiner Meinung nach eine Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Versorgung von Menschen in ihrer letzten Lebensphase: „Es wird eine große Gruppe in Pflegeheimen geben, und einige wenige Privilegierte, die in Hospizen sterben dürfen – wobei die Hospize durchschnittlich mehr als doppelt so viel Personal zugestanden bekommen.“ Meurer weiter: „Wenn wir keine bessere Personalausstattung in den Pflegeheimen bekommen, wird am Ende für diejenigen die Zeit fehlen, für die das Gesetz konzipiert wurde: die Sterbenden.“

Wenn etwa jeder dritte Mensch in der Obhut des Pflegeheims stirbt, kann es nach Ansicht Meurers nicht sein, dass den Pflegeheimen ausschließlich zusätzliche Pflichten auferlegt werden, aber keinerlei personelle Unterstützung gewährt wird. „Die Krankenkassen müssen verpflichtet werden, zusätzliche Begleitung am Lebensende zu ermöglichen“, so der bpa-Präsident abschließend.

Am 27. November 2015 wird das Gesetz dem Bundesrat zur Abstimmung vorgelegt.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.

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