Beitragsbemessungsgrenzen in der Rentenversicherung steigen

Deutsche Rentenversicherung Bund [Newsroom]
Berlin (ots) – Das Bundeskabinett hat heute die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 beschlossen. Danach steigt in der Rentenversicherung ab Januar 2016 die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in den alten Bundesländern von 6.050 Euro auf … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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