Anhörung zur Kostenübernahme bei künstlicher Befruchtung: BKK VBU fordert Gleichbehandlung

BKK VBU [Newsroom]
Berlin (ots) – „In Deutschland entscheidet ein Din A 5-Papier, nämlich der Trauschein darüber, ob es von der Krankenkasse einen Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung gibt – oder nicht“, erklärte Andrea Galle, Vorständin der Betriebskrankenkasse … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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