GDV: Versicherungswirtschaft plädiert für Erhalt des Höchstrechnungszinses

Konferenz zur Versicherungsaufsicht

PRESSEMITTEILUNG – Das Bundesfinanzministerium will den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung abschaffen. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth macht sich auf einer Konferenz in Berlin für einen Fortbestand stark. Das neue Regelwerk Solvency II würdigt er als gute Weiterentwicklung der Versicherungsaufsicht. Einige Wünsche dazu hat er dennoch. Von Karsten Röbisch

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat sich erneut dafür ausgesprochen, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung zu erhalten. „Die Beibehaltung wäre klug und sachgerecht“, sagte Hauptgeschäftsführer Jörg von Fürstenwerth zum Auftakt der 12. GDV-Konferenz zur Versicherungsaufsicht am Montag in Berlin. Zugleich trat er dem Eindruck entgegen, eine Abschaffung des Aufsichtsmittels käme einem Wegfall der Garantien in der Lebensversicherung gleich. „Auch die neuen Produkte enthalten Garantien“, sagte von Fürstenwerth.

In der Vorwoche waren Pläne des Bundesfinanzministeriums (BMF) bekannt geworden, den Höchstrechnungszins ab 2016 für große Unternehmen abzuschaffen. Das BMF begründet sein Vorhaben mit dem gleichzeitigen Start des neuen Aufsichtssystems Solvency II, das den Versicherern ausreichend Grenzen vorgebe. Zudem seien Zinsgarantien auch künftig möglich. Den Versicherern attestiert das BMF zugleich, für die neuen Vorschriften gut vorbereitet zu sein. „Ich glaube, dass der Versicherungsmarkt mit Sicht auf Solvency II gut gerüstet ist“, sagte Michael Meister, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, am Montag.

Solvency II bedeutet Systemwechsel in der Versicherungsaufsicht

Das neue Regelwerk harmonisiert die Vorschriften in Europa und läutet einen Systemwechsel in der Versicherungsaufsicht ein: Statt starre Vorgaben zu machen basiert Solvency II auf Prinzipien. Die Versicherer erhalten dadurch mehr Freiräume, etwa in ihrer Anlagepolitik. Andererseits müssen sie umso mehr Eigenmittel vorhalten, je mehr Risiken sie eingehen. „Solvency II ist eine gute Weiterentwicklung der Versicherungsaufsicht“, lobte von Fürstenwerth. Der neue Aufsichtsrahmen ermögliche eine akkurate Bewertung der Risikotragfähigkeit der Unternehmen.

Neues Regelwerk bringt abweichende Solvenzquoten

Der GDV-Hauptgeschäftsführer mahnte jedoch zur Vorsicht bei der Interpretation der künftigen Unternehmenszahlen. Die Versicherer würden ihre Risikotragfähigkeit anhand von Markwerten berechnen, und dies werde zwangsläufig zu höheren Schwankungen führen, so von Fürstenwerth: „In einem neuen System ist es selbstverständlich, dass sich Maßstäbe ändern. Deshalb werden sich auch die Solvenzquoten von Jahr zu Jahr unterscheiden.“

Bereits vor gut einem Monat hatte Gabriel Bernardino, Chef der europäischen Versicherungsaufsicht Eiopa, davor gewarnt, die Unternehmen für die größere Transparenz und bessere Vergleichbarkeit abzustrafen. „Wir müssen lernen, mit neuen Solvenzquoten umzugehen“, mahnte von Fürstenwerth. Das alte System sei kein Gradmesser für künftige Bewertungen.

Proportionalitätsprinzip beachten

Die Aufsichtsbehörden forderte er dazu auf, die vorhandenen Entlastungsspielräume unter Solvency II konsequent zu nutzen. So bringt das Regelwerk beispielsweise viele neue Berichts- und Dokumentationspflichten. Bei der Umsetzung der Vorschriften müsse das Proportionalitätsprinzip beachtet werden, forderte von Fürstenwerth: „Die kleinen und mittleren Unternehmen dürfen nicht überfordert werden.“

Dieser Forderung schloss sich Manfred Zöllmer an: „Das Proportionalitätsprinzip muss gelebte Aufsichtspraxis werden“, sagte der finanzpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion. Die Aufsichtsbehörden hätten ausreichend Spielräume für Entlastungen, betonte Finanzstaatssekretär Meister. Er kündigte zugleich für 2017 eine Überprüfung des BMF an, wie das Proportionalitätsprinzip in der Praxis umgesetzt wird.
Internationale Regulierungsvorhaben auf Solvency II aufsetzen

GDV-Hauptgeschäftsführer von Fürstenwerth sprach sich abschließend noch dafür aus, Solvency II als Basis für weitere internationale Regulierungsvorhaben zu nutzen. Damit bezog er sich auf Pläne der Internationalen Vereinigung der Versicherungsaufseher IAIS. Das Gremium arbeitet seit Langem an eigenständigen Kapitalanforderungen für international tätige Versicherungsgruppen. Das Konzept des „Global International Capital Standard; (ICS)“ könnte im schlimmsten Fall dazu führen, dass einige Regeln von Solvency II hinfällig werden. „Gute Regulierung bedarf nicht nur inhaltlicher, sondern auch geographischer Konsistenz“, betonte von Fürstenwerth.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe