Stellungnahme der Allianz zur Diskussion um die Abschaffung des Höchstrechnungszinses

„Höchstrechnungszins als zentrales Element erhalten“

PRESSEMITTEILUNG – Zur Diskussion um die Abschaffung des Höchtsrechnungszinses nimmt die Allianz wie folgt Stellung: Für Lebensversicherungen mit langfristigen Zinsgarantien ist der Höchstrechnungszins eine wichtige Leitplanke und hat sich über Jahrzehnte bewährt. Seine Abschaffung im Zuge der Einführung der Solvency-II-Regeln zum Jahr 2016 ist nicht empfehlenswert. Wir begrüßen es daher, wenn der Höchstrechnungszins und damit seine Funktion als zentrales Element zur Bildung von Reserven erhalten blieben.

Der Höchstrechnungszins in seiner bisherigen Ausgestaltung stellt bei klassischen Lebensversicherungen wie auch bei den Altersvorsorgeprodukten mit neuen Garantien sicher, dass die von den Versicherern ausgesprochenen, langfristigen Leistungsversprechen mit ausreichend Kapital hinterlegt werden. Bis heute ist dies ein wichtiges Element für die Sicherheit der Lebensversicherung und Transparenz für den Kunden.

Eine Abschaffung würde sich jedenfalls nicht auf laufende Verträge auswirken.

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