Solvency II: Anzeige verantwortlicher Inhaber von Schlüsselaufgaben

Ab dem 1. Januar 2016 müssen deutsche Versicherungsunternehmen, die in den Anwendungsbereich der Solvency-II-Richtlinie fallen, nach § 47 Nr. 1 in Verbindung mit § 24 Absatz 1 des neuen Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG 2016) die Personen bei der BaFin anzeigen, die für Schlüsselfunktionen und weitere Schlüsselaufgaben verantwortlich sind. Die Versicherungsunternehmen können solche Anzeigen bereits ab Oktober 2015 bei der BaFin einreichen. Die Anzeigepflicht gilt auch, wenn die Positionen schon in der Vorbereitungsphase eingerichtet wurden.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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