Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Herrn Gerd Mäffert, Sonnefeld, und Herrn Thorsten Barth, Berlin, jeweils mit Bescheid vom 7. September 2015 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG