„Sächsischer Versicherungsverein a.G.“: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des unerlaubten Versicherungsgeschäfts an

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat dem „Sächsischen Versicherungsverein a.G.“ (SVV a.G.), Leipzig, am 02.09.2015 aufgegeben, die von ihm unerlaubt betriebenen Versicherungsgeschäfte einzustellen und abzuwickeln.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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