Arbeitgeberverband Pflege: Pflege-Mindestlohn gilt ab 1. Oktober auch für 45.000 Betreuungskräfte der teil- und vollstationären Altenpflege +Potenziale auch für qualifizierte Flüchtlinge heben+

Arbeitgeberverband Pflege e.V. [Pressemappe]
Berlin (ots) – Ab dem 1. Oktober 2015 gilt der Pflege-Mindestlohn auch für die 45.000 Betreuungskräfte in der teil- und vollstationären Altenpflege. Die Bundesregierung hatte mit der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes Eins die Zahl der … Lesen Sie hier weiter…

Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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