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Wiesbaden (ots) – Ende April dieses Jahres urteilte das Landessozialgericht Hessen, dass gesetzliche Krankenkassen keine Auslandsreise-Krankenversicherungen bei privaten Anbietern für ihre Versicherten abschließen dürfen. Die Revision beim … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG