BaFin erleichtert Eröffnung von Konten für Flüchtlinge

Flüchtlinge haben ab sofort übergangsweise die Möglichkeit, auch dann ein Basiskonto zu eröffnen, wenn sie kein Dokument vorlegen können, das der Pass- und Ausweispflicht in Deutschland genügt. Dazu hat die BaFin in Absprache mit dem Bundesfinanzministerium Übergangsregelungen geschaffen. Sie gelten so lange, bis voraussichtlich kommendes Jahr eine Identitätsprüf-Verordnung gemäß § 4 Absatz 4 Satz 2 Geldwäschegesetz (GwG) in Kraft tritt, die Legitimationsdokumente zulassen soll, die über die in § 4 Absatz 4 Nr. 1 GwG genannten hinausgehen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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