Patientenverfügung feiert Geburtstag

Heute vor sechs Jahren trat das Patientenverfügungsgesetz in Kraft. Seitdem sind schriftliche Willenserklärungen von Kranken, die sich selbst nicht mehr äußern können, gesetzlich geregelt. Je konkreter eine Patientenverfügung ist, desto besser. Sie muss schriftlich verfasst sein, braucht aber nicht von einem Notar beurkundet zu werden. Sinnvoll sind auch Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Damit bevollmächtigt man eine Vertrauensperson, den eigenen Willen zu vertreten. Beim Erstellen dieser Verfügungen und Vollmachten hilft der DEVK-Dokumenten-Assistent, ein Online-Service in Kooperation mit der Deutschen Anwaltshotline AG. Interessierte können ihn kostenlos nutzen – egal, ob sie bei der DEVK versichert sind oder nicht. Er führt durch die Formulare, ist bequem und rechtssicher. Sind alle Fragen beantwortet, erstellt das Programm die individuelle Verfügung. Das Dokument muss man nur noch ausdrucken und unterschreiben; man kann es jederzeit ändern oder erweitern. Der Datenschutz ist sichergestellt. Versicherte, die sich für den Premium-Rechtsschutz der DEVK entschieden haben, können sich zusätzlich umfassend telefonisch vom Anwalt beraten lassen – ohne Selbstbeteiligung. Auf Wunsch lässt die DEVK die Dokumente beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erfassen. Für Versicherte im Premium-Schutz zahlt die DEVK die Gebühren für die Registrierung.


Quelle: PRESSEMITTEILUNG

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe