Dr. Klein erklärt: Wie sind Schüler bei Unfällen abgesichert?

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Laut Statistischem Bundesamt kommt es jedes Jahr zu fast 30.000 Verkehrsunfällen mit Kindern. Alle 20 Minuten wird ein Kind im Straßenverkehr verletzt. Zwar ist die Zahl der tödlichen Verletzungen in den letzten Jahren stetig gesunken. Aber immer noch stirbt durchschnittlich mindestens ein Kind pro Woche im Straßenverkehr in Deutschland. Die Statistik zeigt auch: Die Unfallgefahr steigt, sobald Kinder in die Schule kommen und somit selbständiger werden. Besonders gefährdet sind Schüler auf dem Weg zur Schule und zurück. Die gute Nachricht: Kommt es dann zu einem Unfall, ist das Kind über die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Sämtliche Behandlungskosten werden somit übernommen. Doch Vorsicht: „Der Versicherungsschutz gilt nur, wenn der direkte Weg genommen wurde“, warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher der Dr. Klein & Co. AG. „Wird dieser verlassen, um beispielsweise noch einen Freund zu besuchen, haftet die gesetzliche Unfallversicherung nicht mehr.“ 
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit 
Die Absicherung durch eine private Unfallversicherung ist deshalb empfehlenswert – und gar nicht teuer: „Vernünftiger Versicherungsschutz für Kinder ist schon für weit unter zehn Euro im Monat zu bekommen“, erklärt Gawarecki und ergänzt: „Wenn die Eltern noch nicht abgesichert sind, schließen Sie gleich eine günstige Familienversicherung ab. Eine vierköpfige Familie lässt sich schon für rund 30 Euro im Monat absichern.“ Vor dem Hintergrund, dass laut Statistik knapp ein Drittel der Unfälle im Haushalt und mehr als ein Drittel in der Freizeit passieren, sicherlich gut investiertes Geld.
Verletzt sich ein Kind übrigens im Sportunterricht, greift auch hier die gesetzliche Unfallversicherung und übernimmt sowohl die Behandlungskosten als auch Ausgaben für Reha-Maßnahmen oder eventuelle Rentenansprüche. Dies gilt ebenso für Klassenfahrten, Unterrichtsausflüge oder von der Schule organisierte Veranstaltungen. Wird dagegen beispielsweise eine Feier von Schülern oder Eltern selbst organisiert, entfällt der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen.
Was, wenn das Kind selbst einen Unfall oder einen sonstigen Schaden verursacht?
Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten in Deutschland als deliktunfähig. Das heißt, sie sind schuldunfähig und haften nicht für Schäden, die sie verursachen. Für Schäden, die sich im Straßenverkehr ereignen, liegt die Haftungsgrenze sogar bei zehn Jahren. Der Satz: „Eltern haften für ihre Kinder“ gilt dann nur, wenn die Eltern deliktunfähiger Kinder ihre Aufsichtspflicht nachweislich verletzt haben. Ansonsten bedeutet das für den Geschädigten: Er geht leer aus.
Für Eltern kann diese Sachlage allerdings recht unangenehm sein. Meist sehen sie sich gegenüber dem Geschädigten in einer moralischen Bringschuld, den Schaden zu begleichen. Zumal es oft Nachbarn oder Freunde sind, die geschädigt wurden. Selbst zahlen möchten sie aber auch nicht.
Doch es gibt einen Ausweg, denn viele Versicherer bieten inzwischen eine zusätzliche Deckung an: Deliktunfähige Kinder können – beispielsweise bei Familienversicherungen – in den Haftpflichtschutz integriert werden. Und das für nur wenige Euro Aufpreis. „Eine sehr lohnende Investition in ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis“, findet Gawarecki und rät Eltern, ihren Haftpflichtschutz dringend dahingehend checken zu lassen.
Weitere Informationen zu den Themen Private Unfallversicherung und Private Haftpflichtversicherung finden Sie auf http://www.drklein.de/versicherung.html. 
Quelle: PRESSEMITTEILUNG