Versicherungsnehmer können Abschlusskosten zurückverlangen

Urteil des BGH vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14)
Bei erfolgreichem Widerspruch gem. § 5a VVG a. F. können Versicherte auch die Abschlussgebühren von den Versicherungen zurückverlangen.


Quelle: PRESSEMITTEILUNG