Versicherungsnehmer können Abschlusskosten zurückverlangen Urteil des BGH vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14) Bei erfolgreichem Widerspruch gem. § 5a VVG a. F. können Versicherte auch die Abschlussgebühren von den Versicherungen zurückverlangen. Quelle: PRESSEMITTEILUNG