Versicherungsnehmer können Abschlusskosten zurückverlangen
Urteil des BGH vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14)
Bei erfolgreichem Widerspruch gem. § 5a VVG a. F. können Versicherte auch die Abschlussgebühren von den Versicherungen zurückverlangen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
