Stellungnahme der Allianz zum „Spiegel“-Titel

PRESSEMITTEILUNG – Das Magazin „Der Spiegel“ schreibt in der Titelgeschichte seiner aktuellen Ausgabe sinngemäß, dass die deutschen Versicherer die Unterstützung von in Not geratenen Personen gezielt verzögern, verschleppen und verweigern würden. Die Allianz Deutschland nimmt wie folgt Stellung.

„Wir weisen den Vorwurf, bei Schadenregulierungen systematisch zu bremsen, entschieden zurück. Eine rasche und faire Bearbeitung jeden Schadenfalls liegt sowohl im Interesse unserer Kunden als auch im Interesse der Allianz. Wir regulieren jedes Jahr rund drei Millionen Schadenfälle und zahlen dafür jährlich etwa 6 Mrd. Euro aus. Nur in wenigen Einzelfällen kommt es zu längeren Klärungsprozessen. Der Spiegel unterstellt, dass diese Ausnahmen die Regel seien – das ist unredlich und falsch“, sagt Dr. Alexander Vollert, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG.

Die Allianz wird im „Spiegel“ mit zwei konkreten Fällen erwähnt. Zum einen mit dem Fall Bernert, der vor einem Jahr mit einem BGH-Urteil endete. Die Mutter eines behindert geborenen Sohnes hatte den Bundesgerichtshof angerufen, nachdem sie ein Vergleichsangebot der Allianz und der Versicherungskammer Bayern über 1,8 Millionen Euro abgelehnt hatte. Der Spiegel behauptet, laut Gutachtern seien Behandlungsfehler des Arztes und der Hebamme für die Behinderung verantwortlich gewesen. Der Spiegel erwähnt nicht, dass der BGH, wie auch zuvor das Oberlandesgericht, dies anders beurteilte und zugunsten der Versicherer entschied.

Der zweite Fall betrifft Herrn Jens Urban, der bei einem Autounfall schwer verletzt wurde. In dem Prozessverfahren ging es um die Frage, inwieweit seine gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch den Unfall verursacht wurden oder bereits vorher bestanden. Mitte Juni hat Herr Urban über seinen Rechtsanwalt bei uns angefragt, ob ein Vergleich möglich wäre. Wir haben dem zugestimmt und uns am 25. Juni 2015 mit Herrn Urban einvernehmlich geeinigt.

Der „Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft“ (GDV) hat die Vorwürfe des „Spiegels“ ebenfalls zurückgewiesen.

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