Jede Person mit Wohnsitz in Deutschland muss nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei einem Versicherungsunternehmen, das in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassen ist, eine Krankheitskostenversicherung abschließen und aufrechterhalten. Diese hat bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG