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Saarbrücken (ots) – – Nach Vertragsabschluss sollten Lebensversicherte das Bezugsrecht stets aktuell halten. – Achtung: Die Leistungsauszahlung richtet sich immer nach den eingetragenen Bezugsrechten, nicht nach dem Erbrecht. … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG