Euro am Sonntag: Verbraucherschützer unterstützen Vorstoß gegen Check24

Verbraucherzentrale Hamburg begrüßt Abmahnung von Versicherungskaufleuten gegen den Marktführer bei Vergleichsportalen. „Informationspflichten gegenüber Kunden nicht erfüllt“

PRESSEMITTEILUNG – Euro am Sonntag – München: Verbraucherschützer unterstützten den Vorstoß von Versicherungskaufleuten gegen das Internet-Vergleichsportal Check24. Der Berufsverband BVK hatte Check24 abgemahnt – mit der Begründung, der Marktführer bei Vergleichsportalen halte sich nicht an die Regeln, die für alle Vermittler gelten. „Wir begrüßen die Abmahnung“, sagte Kerstin Becker-Eiselen, Abteilungsleiterin bei der Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg, gegenüber der Wirtschaftszeitung Euro am Sonntag laut Vorabbericht (Erscheinungstag 20. Juni).

Solch eine Übereinstimmung zwischen Verbraucherschützern und Versicherungsvermittlern ist ungewöhnlich. Üblicherweise werfen sich beide Seiten vor, den Kunden unpassende Ratschläge zu geben. Die VZ ist unter den bundesweit 16 Verbraucherzentralen federführend, was Versicherungen betrifft. Check 24 und andere Portale „versuchen den Anschein zu erwecken“, sie böten unabhängige Informationen, sagte Becker-Eiselen. Erst im Impressum werde der Nutzer darauf aufmerksam gemacht, dass es ich um einen Versicherungsvermittler handelt. „Die klare Angabe des Status schon beim ersten Besuch auf der Internetseite würde der Klarheit sicher dienen.“ Jeder Vermittler müsse beim ersten Geschäftskontakt den Informationspflichten nachkommen. „Diese erfüllt Check24 – aber auch andere Portale – nicht.“

Der BVK hat Check24 bis kommenden Dienstag eine Frist gesetzt, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen, sagte BVK-Chef Michael Heinz. Andernfalls werde der Verband Klage erheben und notfalls durch die Instanzen durchfechten. Ein Sprecher von Check24 sagte, das Unternehmen prüfe die Vorwürfe.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe