GDV: „Justizministerkonferenz schafft Klarheit im Umgang mit Naturgefahren – Pflichtversicherungsdebatte beendet“

PRESSEMITTEILUNG – Die Justizministerkonferenz hat sich heute in Stuttgart gegen die Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden ausgesprochen. Statt Versicherungszwang wollen die Minister das Versichern auf freiwilliger Basis voranbringen: So soll es staatliche Hilfen für Flutopfer nur dann geben, wenn sie sich zuvor hinreichend selbst um Versicherungsschutz bemüht haben. Um die Bevölkerung stärker über Naturgefahren, wie Hochwasser und Starkregen, zu sensibilisieren, empfehlen die Politiker eine bundesweite Informationskampagne. Außerdem sollen sich Bürger in einem nationalen Portal über ihr individuelles Gefahrenpotential, Präventionsmaßnahmen und Versicherungsmöglichkeiten informieren können.

Die heutige Entscheidung der Justizminister ist ein klares Signal an die Bürger, sich vor Naturgefahren zu schützen. „Der beste Schutz der Men-schen sind Prävention und Versicherung zusammen. Denn Versiche-rungsschutz allein verhindert keine Katastrophe“, sagt Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft. Der Beschluss bringt nunmehr Klarheit in die nach dem Sommerhochwas-ser 2013 intensiv geführte Diskussion um die Einführung einer Pflichtver-sicherung. Ähnliche Empfehlungen, wie die Justizminister, hatten die Um-welt- und die Finanzministerkonferenzen zuvor gegeben.

Aufklärung und Prävention verringern Unwetterschäden

Obwohl die deutschen Versicherer praktisch alle Gebäude gegen Elementargefahren versichern können, liegt die Versicherungsdichte derzeit nur bei knapp 40 Prozent. Bei vielen Hausbesitzern ist die eigene Betroffenheit durch Naturgefahren, insbesondere von Überschwemmungen nicht genügend bekannt. Um dies zu ändern, muss das Risikobewusstsein der Menschen geschärft werden. „Nur wer die Gefahren kennt, kann und wird sich ausreichend schützen“, sagt Erdland. Deshalb unterstützt die Versi-cherungswirtschaft den Vorstoß der Politik für eine bundesweite Informati-onskampagne und ein Naturgefahrenportal.

Daneben müssen präventive Maßnahmen verstärkt werden, um Schäden zu vermeiden. Hier ist vor allem der staatliche Hochwasserschutz gefor-dert, der mit dem nationalen Hochwasserschutzplan neu ausgerichtet werden soll. Doch auch die Kommunen müssen handeln. Sie dürfen Bau-gebiete nicht mehr in gefährdeten Lagen ausweisen und müssen Abwas-sernetze auf künftige Starkregenereignisse vorbereiten.

Nach der Flut 2013 hatten die deutschen Versicherer 140.000 Schäden in Höhe von 1,8 Milliarden Euro reguliert, im gesamten Jahr 2013 leisteten sie rund 7 Milliarden Euro für Schäden durch Naturereignisse.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe