Hebammenverband: Krankenkassen verweigern gesetzlichen Ausgleich für Hebammen

Hebammenverband sieht sich gezwungen, Schiedsstelle auch zum Haftpflichtausgleich anzurufen

PRESSEMITTEILUNG – Der Deutsche Hebammenverband e. V. erklärt die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband zum finanziellen Ausgleich der ab Juli 2015 anstehenden Kostensteigerung der Haftpflichtprämien für gescheitert. Auch in diesem Punkt muss die Schiedsstelle angerufen werden. Der GKV-Spitzenverband will den gesetzlich vorgeschriebenen Ausgleich für die steigenden Haftpflichtkosten nicht in ausreichender Höhe leisten. Die Hebammenverbände können 2,8 Millionen Euro Mehrkosten für alle Hebammen durch die Haftpflichtsteigerung nachweisen. Die Krankenkassen wollen aber nur die Hälfte des Betrages erstatten.

Der Sicherstellungszuschlag, der vom Gesetzgeber explizit ausschließlich für Hebammen gedacht ist, die aufgrund geringer Geburtenzahlen die Haftpflichtprämien nicht erwirtschaften können, soll nach Vorschlag des GKV-Spitzenverbandes dann für alle Hebammen gelten. Der Deutsche Hebammenverband lehnt diesen Vorschlag ab, da er nicht gesetzeskonform und mit erheblichem bürokratischem Mehraufwand verbunden ist. Im Juli steigt die Haftpflichtprämie für freiberuflich in der Geburtshilfe tätige Hebammen um 23 Prozent auf 6.274 Euro. Die Hebammen müssen diese erneute Haftpflichtprämiensteigerung jetzt zunächst alleine schultern.

„Die Hinhaltetaktik der Krankenkassen ist eine Katastrophe für die freiberuflichen Hebammen“, meint Martina Klenk, Präsidentin des Deutschen Hebammenverbandes e. V. (DHV). Der Gesetzgeber hat mit dem Ausgleich der Haftpflichtkosten und zusätzlich dem Sicherstellungszuschlag eine gute Hilfestellung für die angespannte Lage der Hebammen geschaffen. Die Krankenkassen unterlaufen in den Verhandlungen nun den Willen des Gesetzgebers. „Die Hebammen haben darauf gewartet, welchen Ausgleich sie ab Juli für die massiv steigenden Haftpflichtprämien bekommen. Jetzt wird eine Lösung erst Monate zu spät kommen. Als Verband machen wir uns große Sorgen, dass weiteren Kolleginnen die Belastungen zu groß werden“, so Martina Klenk. Sie betont: „Die Krankenkassen gehen fahrlässig mit der Existenz freiberuflicher Hebammen um.“

„Der GKV-Spitzenverband spielt auf Zeit, anders können wir das nicht mehr bewerten. Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Die Hebammen haben einen Anspruch auf den Ausgleich der steigenden Kosten. Sie benötigen dringend den Ausgleich, um die Kosten der Versicherungen ab Juli zu tragen“, sagt Katharina Jeschke, Präsidiumsmitglied und Verhandlungsführerin. Im Jahr 2012 wurde gesetzlich festgelegt, dass die Krankenkassen die Mehrkosten der Berufsausübung der Hebammen, also auch die Haftpflichtprämiensteigerungen ausgleichen müssen. Dieser Ausgleich ist seit Jahren an einzelne Vergütungspositionen gekoppelt. Doch nun wollen die Krankenkassen ihn nicht mehr wie bisher bezahlen. Dass auch diese Frage in der Schiedsstelle entschieden werden muss, bedeutet monatelange Verzögerungen, um den Sachverhalt zu klären.

Erst kürzlich sind die Verhandlungen der Hebammenverbände mit dem GKV-Spitzenverband über den neuen Versorgungsvertrag gescheitert. Von ihm hängt auch die Regelung für den Sicherstellungszuschlag ab, der für Hebammen mit wenigen betreuten Geburten gesetzlich verankert wurde. Dieser ist ein wichtiger Bestandteil der vom Gesetzgeber geplanten Entlastungen für Hebammen und kann ebenfalls nicht wie geplant ab dem 1. Juli in Kraft treten. Der Grund für das Scheitern der Gespräche zum Sicherstellungszuschlag war, dass die Krankenkassen wissenschaftlich nicht belegte Ausschlusskriterien bei Hausgeburten festschreiben und Geburten künftig nur noch bezahlen wollen, wenn kein solches Kriterium vorliegt. Ihr Vorschlag entmündigt Frauen und schränkt Hebammen massiv in ihrem Berufsrecht ein. Der Deutsche Hebammenverband bereitet in dieser Frage die Anrufung der Schiedsstelle bereits vor.
Der Deutsche Hebammenverband e.V. (DHV) ist der größte Hebammenberufsverband in Deutschland und setzt sich aus 16 Landesverbänden mit über 18.500 Mitgliedern zusammen. Er vertritt die Interessen aller Hebammen. Im DHV sind angestellte und freiberufliche Hebammen, Lehrerinnen für Hebammenwesen, Hebammenwissenschaftlerinnen, Familienhebammen, hebammengeleitete Einrichtungen sowie Hebammenschülerinnen und Studierende vertreten. Über die berufliche Interessenvertretung hinaus ist eine gute medizinische und soziale Betreuung der Frauen und ihrer Kinder vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit ein zentrales Anliegen des Verbandes. Als Mitglied in der European Midwives Association (EMA), im Network of European Midwifery Regulators (NEMIR) und in der International Confederation of Midwives (ICM) setzt er sich auch auf europäischer und internationaler Ebene für die Stärkung der Hebammenarbeit sowie die Gesundheit von Frauen und ihren Familien ein.

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