Deutsches Institut für Altersvorsorge: Richtungswechsel bei der Kostenstruktur von Rentenversicherungen

Das Lebensversicherungs-Reformgesetz führte zu einer Senkung der einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten / laufende Kosten steigen / Provisionsniveau bleibt weitgehend bestehen

PRESSEMITTEILUNG – Berlin, 3. Juni 2015: Private Rentenversicherungen und Riester-Renten, bei denen einmalige Abschlusskosten erhoben werden, enthalten seit Jahresbeginn überwiegend niedrigere einmalige Kosten. Bei der Vergütung des Versicherungsvertriebs bahnt sich damit ein Richtungswechsel hin zu mehr laufender Bezahlung an. Das ergab die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, die vom Berliner Institut für Transparenz (ITA) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) angefertigt und unlängst vorgestellt worden ist. Fazit der Studie: Insgesamt kommt es zwar nicht zu einer Veränderung der Gesamtkosten, weil im Gegenzug die laufenden Kosten erhöht wurden, aber die Kostenstrukturen verändern sich.

Im Durchschnitt aller in der Studie untersuchten Tarife sanken die einmaligen Abschluss- und
Vertriebskosten bei der klassischen Privat-Rente in der dritten Altersvorsorgeschicht um 28,6
Prozent, bei klassischen Riester-Renten um 25,5 Prozent und bei fondsgebundenen RiesterRenten um 33,5 Prozent. „Diese überwiegende Senkung der einmaligen Kosten ist vor allem auf die Senkung des Höchstzillmersatzes zurückzuführen. Das lässt sich daran erkennen, dass bei der Mehrzahl der untersuchten Tarife die Anbieter diese Kosten in dem Maße, also um 37,5 Prozent verringert haben, wie durch das Lebensversicherungs-Reformgesetz die Obergrenze abgesenkt wurde, bis zu der Versicherer zu Beginn eines Vertrages Abschlusskosten sofort in der Bilanz ansetzen können“, erläutert Dr. Mark Ortmann, ITA-Geschäftsführer und Autor der Studie.

Obwohl sich die Gesamtkosten nicht wesentlich verändert haben, sind die mit der DIA-Studie beobachteten Veränderungen bei der Vergütung im Interesse des Kunden. Da die Verträge zu Beginn weniger mit Kosten belastet werden, steht ein größerer Teil der angesparten Beiträge sofort zur Verzinsung zur Verfügung. Außerdem fördert eine laufende Vergütung die Betreuung des Kunden durch den Versicherungsvermittler, weil dieser ein größeres Interesse hat, dass der Vertrag bis zum Ende durchgehalten und nicht vorzeitig storniert wird. Darüber hinaus verbessern sich die Rückkaufswerte bei einem vorzeitigen Vertragsende.

„Das Provisionsniveau insgesamt hat sich nur unwesentlich verändert. Die meisten Versicherer haben keine Anpassungen vorgenommen oder geplant. Ohne gesetzgeberische Maßnahmen werden sich die Vermittlungsprovisionen kaum signifikant nach unten bewegen“, fügt Ortmann hinzu. Das zeigt sich zum Beispiel auch daran, dass einige wenige Anbieter entgegen dem Trend und trotz der Stoßrichtung des Lebensversicherungs-Reformgesetzes die einmaligen Abschluss- und Vertriebskosten erhöht haben. „Wenn der Gesetzgeber eine Senkung der Provisionen wünscht, sollte er zuerst das längst überholte Provisionsabgabeverbot formell aufheben“, fordert Ortmann. „Nur wenn der dadurch ausgelöste Wettbewerb nicht zu einer Senkung der Provisionen führen sollte, könnte der Gesetzgeber Obergrenzen gesetzlich verankern, wie es zum Beispiel vor einigen Jahren in der privaten Krankenversicherung geschehen ist.“

„Mit dem Richtungswechsel bei der Vergütung des Versicherungsvertriebs, der sich gegenwärtig anbahnt, stellen sich die Lebensversicherer auf die Zukunft ein. Der Anpassungsprozess mag für viele Versicherungsvermittler schmerzhaft sein, aber letztlich führt kein Weg daran vorbei. Eine laufende Vergütung sichert langfristig die Existenz der Vermittler, weil sie kontinuierlich fließende Einnahmen haben, und verbessert die Qualität der Kundenbetreuung in der Altersvorsorge“, fügt DIA-Sprecher Klaus Morgenstern hinzu

Weitere detaillierte Ergebnisse der Studie finden Sie auf der DIA-Homepage.

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