Dr. Klein rät: Mit diesen Versicherungen radelt es sich besser

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Deutschland ist ein Fahrradland, dafür sprechen die Zahlen des Zweirad-Industrie-Verbandes: Insgesamt gibt es in Deutschland 72 Millionen Fahrräder. Allein im letzten Jahr wurden rund 4,1 Millionen Fahrräder und E-Bikes verkauft. Damit liegt Deutschland in der Europa-Statistik mit den meisten Fahrrädern pro Kopf hinter den Niederlanden und Dänemark an dritter Stelle. 
Durchschnittlich 528 Euro geben die Deutschen für ein neues Fahrrad aus. Umso ärgerlicher ist es, wenn das gute Stück gestohlen wird. Die Hausratversicherung zahlt in diesen Fällen nur, wenn das Fahrrad aus einem verschlossenen Keller oder einer Garage entwendet wurde. In vielen Fällen kann die Hausratversicherung jedoch gegen einen Beitragszuschlag erweitert werden und haftet dann auch bei einem Diebstahl aus dem Gemeinschaftsraum oder vom Laternenpfahl während des Kinobesuchs. „Doch auch dann zahlt die Versicherung nur, wenn das Fahrrad mit einem Schloss gesichert wurde“, warnt Stephan Gawarecki, Vorstandssprecher des Finanzdienstleisters Dr. Klein & Co. AG. Und wer häufiger nachts mit dem Drahtesel unterwegs ist, sollte beim Vertragsabschluss noch darauf achten, die Nachtzeitklausel auszuschließen. Denn nach dieser zahlt die Versicherung zwischen 22.00 und 06.00 Uhr nur, wenn das Rad in dieser Zeit aus verschlossenen Räumen wie Haus, Keller oder Garage entwendet wurde. 
Fahrrad-Codierung erschwert Hehlerei
Eine spezielle Fahrradversicherung braucht nur, wer ein besonders teures Rad besitzt, denn die Hausratversicherung zahlt maximal 5 Prozent der Versicherungssumme für ein Fahrrad. Auch wer Vandalismus oder Teilediebstahl abdecken möchte, muss auf eine extra Fahrradversicherung zurückgreifen. Generell ist jedoch für jedes neue oder höherwertige Fahrrad empfehlenswert, dieses codieren zu lassen: Die Kennzeichnung schreckt Diebe ab und erschwert ihnen den Weiterverkauf. Sie erfolgt entweder per Gravur oder mittels eines speziellen, gegen Ablösen gesicherten Etiketts und wird von Fahrradclubs, einigen Fahrradhändlern und der Polizei vorgenommen.
Im Straßenverkehr sind Fahrradfahrer häufig besonders stark gefährdet. Kommt es zu einem Unfall, muss der Verursacher die Kosten für ärztliche Behandlungen, Folgeschäden und Schmerzensgeld zahlen. Hat der Fahrradfahrer den Unfall verursacht, leistet seine private Haftpflichtversicherung. Wenn die sogenannte „Forderungsausfalldeckung“ mitversichert ist, springt die Versicherung – zumindest für Personenschäden – auch dann ein, wenn der fremde Unfallverursacher keine private Haftpflichtversicherung besitzt. Aufpassen sollten allerdings Nutzer eines E-Bikes: „Oftmals werden Elektrofahrräder nicht von der privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt“, erklärt Gawarecki. „In diesem Fall muss eine eigene Haftpflichtversicherung für E-Bikes abgeschlossen werden.“
Richtig abgesichert im Straßenverkehr
Wird der Radfahrer bei dem Unfall verletzt und trägt bleibende Verletzungen davon, zahlt die private Unfallversicherung die im Vertrag vereinbarte Versicherungssumme. Die Berufsunfähigkeits-versicherung leistet dagegen, wenn der Unfall zu einer dauerhaften Berufsunfähigkeit führt. Kommt es aufgrund des Unfalls zu Rechtsstreitigkeiten, hilft die Verkehrsrechtschutzversicherung. Sie übernimmt die Anwalts- sowie Prozesskosten und schützt den Versicherungsnehmer zusätzlich auch als Fußgänger oder Inline-Skater.
Neben dem passenden Versicherungsschutz ist auch die Einhaltung von Sicherheitsregeln wichtig. Da sich Unfälle nicht immer vermeiden lassen, hat das Tragen eines Radhelmes oberste Priorität. Auch spezielle Fahrsicherheitstrainings für Radfahrer können die Unfallrisiken reduzieren. 
Weitere Informationen zu den verschiedenen Versicherungen finden Sie auf http://www.drklein.de/versicherung.html. 
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe