aba – Fachverband für betriebliche Altersversorgung: Anhaltende Niedrigzinsphase erfordert Anpassung des Bilanzrechts

aba weist auf erhebliche Lasten für Unternehmen hin

PRESSEMITTEILUNG – „Die anhaltende Niedrigzinsphase erfordert eine umgehende Anpassung des Bilanzrechts“, erklärte Stefan Oecking, Mitglied des aba-Vorstandes und Leiter der aba-Fachvereinigung Mathematischer Sachverständiger, in Berlin anlässlich der Vorstellung eines entsprechenden aba-Positionspapiers (www.aba-online.de).

„Aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase und des aktuellen Bilanzrechts werden Unternehmen mit rückstellungsfinanzierten Direktzusagen bis Ende 2017 bilanzielle Zusatzbelastungen von jährlich 35 bis 45 Milliarden Euro tragen müssen. Das ist weder akzeptabel noch erforderlich“, so Oecking. Sei bei den Bewertungen der Pensionsverpflichtungen von rund 40.000 Unternehmen zum 31. Dezember 2014 noch ein Zinssatz von 4,5% angesetzt worden, so werde sich dieser bis Ende 2017 auf 2,7% vermindern. Die Folge wären hohe, steuerlich nicht wirksame Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen. Dieser Mehraufwand belaste die betroffenen Unternehmen sehr, vermindere dort Eigenkapital und Kreditwürdigkeit und bringe den Arbeitnehmern nicht mehr Sicherheit für ihre Betriebsrenten.

In besonderem Maße betroffen seien hierbei vor allem die Unternehmen, die innenfinanzierte Pensionszusagen nach wie vor mit hohen Garantien versehen haben. Diese Zusatzbelastung der Arbeitgeber aus der betrieblichen Altersversorgung werde die Bereitschaft, zur Alterssicherung der Arbeitnehmer beizutragen und hierbei auch Garantien auszusprechen, nachhaltig schädigen. „Angesichts der aktuellen sozialpolitisch getriebenen Diskussion der Alterssicherung insgesamt ist diese Belastung der Arbeitgeber kontraproduktiv und sollte auf jeden Fall vermieden werden“, erläuterte Oecking weiter.

Oecking zeigte drei mögliche gesetzgeberische Maßnahmen auf, um die Situation zu entschärfen: Die Ausweitung der Zinsdurchschnittsbildung von 7 auf 15 Jahre; die Schaffung der Möglichkeit, die Effekte aus einer über z.B. 0,25%-Punkte hinausgehenden Zinsminderung gleichfalls auf 15 Jahre zu verteilen; sowie den Übergang vom Einheitszins zum Staffelzins.

„Wichtig ist, dass der Gesetzgeber schnell handelt. Es wäre wünschenswert, wenn Unternehmen mit Bilanztermin 30. September schon von entsprechenden Anpassungen profitieren könnten“, betonte Oecking.

Die aba ist der deutsche Fachverband für alle Fragen der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst. Sie ist parteipolitisch neutral und setzt sich seit über 75 Jahren unabhängig vom jeweiligen Durchführungsweg für den Bestand und Ausbau der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst ein.

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