BaFin veröffentlicht Maßnahmen gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern

Die BaFin veröffentlicht ab sofort bestimmte Maßnahmen, die sie gegenüber Instituten oder Geschäftsleitern verhängt, auf ihrer Webseite. Grundlage für die Veröffentlichung ist § 60b Abs. 1 Kreditwesengesetz (KWG).
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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