Deutsches Institut für Altersvorsorge: LV-Markt bewegt sich, aber weiter große Unterschiede zwischen den Anbietern

Neue DIA-Studie zu den Auswirkungen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes / einmalige Abschlusskosten sind gesunken / höhere Rückkaufswerte / Intransparenz bleibt bestehen

PRESSEMITTEILUNG – Zum 1. Januar 2015 haben die Versicherungsunternehmen das Lebensversicherungs-Reformgesetz umgesetzt. Einige Ziele des Gesetzgebers wurden erreicht: Die einmaligen Abschlusskosten sind gesunken, die Rückkaufswerte entwickeln sich besser. Die Effektivkosten verringerten sich nur leicht. Kunden haben auch heute keine Chance, das beste und günstigste Produkt in der Vielfalt der Tarife zu finden. Das sind die wesentlichen Ergebnisse der Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“, die vom Berliner Institut für Transparenz (ITA) im Auftrag des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA) erstellt wurde.

In der Studie vergleicht das ITA klassische Privat-Rentenversicherungen und Riester-Renten der Jahre 2014 und 2015. Erwartungsgemäß sind die garantierten Leistungen gesunken, allerdings etwas weniger, als der gesetzliche Garantiezins gesunken ist. Auch die Leistungen mit Überschüssen sind im Jahr 2015 niedriger als im Vorjahr, wobei die Leistungen weniger stark gefallen sind als die Gesamtverzinsung im Markt. Der Grund dafür liegt in den Kosten. Die Versicherer haben die Gesamtkosten leicht gesenkt: Bei klassischen Privat-Renten sind die Effektivkosten im Durchschnitt um 0,8 Prozent gesunken, bei klassischen Riester-Renten sogar um 4,9 Prozent.

„Es ist ein erfreuliches Zeichen, dass die Effektivkosten leicht gesunken sind. Der Markt bewegt sich langsam in die richtige Richtung“, resümiert Dr. Mark Ortmann, Geschäftsführer des ITA und Autor der Studie. Dabei sind die Unterschiede zwischen einzelnen Anbietern enorm. Bei klassischen Privat-Renten sanken die Effektivkosten in der Spitze um 24,0 Prozent, sie wurden aber auch um bis zu 28,6 Prozent erhöht. Bei klassischen Riester-Renten sind die Effektivkosten sogar um bis zu 29,3 Prozent niedriger als bei den Tarifen des Vorjahres, während ein Anbieter sie in der Spitze um 9,0 Prozent erhöht hat.

„Das Ziel des Gesetzgebers, die einmaligen Abschlusskosten zu senken, ist erreicht worden“, stellt Ortmann fest. Im Durchschnitt der untersuchten Tarife sind die einmaligen Abschlusskosten gesunken, allerdings weniger stark, als der Höchstzillmersatz gesenkt wurde. Es gibt sogar einige wenige Anbieter, die die einmaligen Abschlusskosten entgegen der Intention des Gesetzgebers erhöht haben. Durch die Absenkung der einmaligen Abschlusskosten hat sich der Verlauf der Rückkaufswerte bei den Tarifen des Jahres 2015 verbessert. Kunden, die ihre Rentenversicherung kündigen, erhalten jetzt im Durchschnitt bis zum 15. Jahr (bei klassischen Privatrenten) beziehungsweise bis zum 12. Jahr (bei klassischen Riester-Renten) mehr ausgezahlt. Nach diesen Jahren fallen die neuen Rückkaufswerte allerdings niedriger aus als bei den Tarifen des Jahres 2014. Die meisten Anbieter haben die gesunkenen einmaligen Abschlusskosten durch höhere laufende Kosten kompensiert.

Die Absenkung des Höchstzillmersatzes hat jedoch kaum Einfluss auf die Höhe der Vermittlerprovisionen gehabt. Die meisten Versicherer zahlen, so die Auswertungen des ITA, Provisionen ungefähr weiter wie im Jahr 2014. Dabei hat der Gesetzgeber das Ziel klar vorgegeben: Weniger einmalige Provisionen, mehr laufende Vergütung. Ob der Markt sich von allein dorthin bewegt, sei fraglich, so Studienautor Ortmann.

Die Kunden seien nach der Reform auch noch nicht viel schlauer als vorher. „Die Produktunterlagen, die wir untersucht haben, sind zum Teil eine Zumutung für Kunden“, ärgert er sich. „Da ist es kein Wunder, dass immer weniger Menschen Altersvorsorgeprodukte abschließen: Man hat kann die Unterlagen nicht verstehen und auch die Effektivkosten nicht vergleichen.“

Der Gesetzgeber ordnete zwar an, dass seit 1. Januar 2015 die Effektivkosten ausgewiesen werden müssen, eine einheitliche Berechnungsmethode hat er aber nicht vorgegeben. Versicherer rechnen jetzt die Effektivkosten nach Lust und Laune aus. Der Effektivkosten, die dabei herauskommen, sind nicht vergleichbar. „Die Branche und der Gesetzgeber haben die Chance vertan, die Effektivkosten zu definieren und so für einen einheitlichen Standard zu sorgen“, fasst Ortmann zusammen und zieht folgendes Fazit: „Mit kleinen Trippelschritten bewegt sich die Versicherungsbranche weiter, sanft vom Gesetzgeber gestupst, in Richtung Kunde. Es bleibt noch viel zu tun.“

Zur Untersuchung:
Die Studie „Mehr Transparenz, weniger Kosten? – Was hat das Lebensversicherungs-Reformgesetz gebracht?“ analysiert 39 klassische Privat-Renten und 39 Riester-Renten von insgesamt 41 Anbietern. Das entspricht einer Marktabdeckung von 77 Prozent bezogen auf die Privat-Renten und 70 Prozent bei den Riester-Renten. Die Studie kann beim DIA oder beim ITA bestellt werden. Sie kostet 1.990 Euro plus Mehrwertsteuer.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe