PRESSEMITTEILUNG – 23. April 2015, München. Die Versicherungskammer Bayern wird bis auf weiteres bei der dezentralen Unterbringung von Flüchtlingen in privat genutzten Gebäuden keine Zuschläge mehr erheben.
- Durch die Bildung von Versichertenkollektiven übernehmen Versicherungen Risiken, die der Einzelne nicht tragen kann.
Versicherungen sind verpflichtet, darauf zu achten, dass die Risiken innerhalb eines Kollektivs gleichartig sind. - Ganz allgemein bestehen bei der kurzfristigen Belegung/Vermietung von Wohnungen oder Häusern sowie bei wachsender Bewohnerzahl grundsätzlich höhere Schadenrisiken. Gleiches gilt bei gewerblicher Nutzung, z.B. als Hotel oder Beherbergungsbetrieb.
- Zusätzliche Erfahrungen bei gemischt genutzten Gebäuden im Zusammenhang mit der dezentralen Unterbringung werden weiter gesammelt.
- Die Versicherungskammer Bayern versichert grundsätzlich alle Arten von Asylbewerberunterkünften in ihrem Geschäftsgebiet. Dabei wird jedes Risiko individuell geprüft, besonders im Hinblick auf die Einhaltung der Brandschutzvorschriften.
Weiterführende Fakten zur Gebäudeversicherung erhalten Sie auf der Homepage des GDV unter http://www.gdv.de/2015/04/die-wichtigsten-fakten-zur-gebaeudeversicherung/.