Ergo – „Semesterbeginn: Darauf sollten Studenten in einer Wohngemeinschaft achten“

PRESSEMITTEILUNG – In einer Wohngemeinschaft leben oder doch lieber alleine wohnen? Diese Frage stellen sich viele Studenten. Zum Semesterbeginn kehren viele Studierende in ihre Wohngemeinschaften zurück oder ziehen erstmals mit mehreren Bewohnern zusammen. Dabei kann es unerwartete Fallstricke geben.

Ein entspanntes Zusammenleben beginnt mit einem soliden rechtlichen Fundament. Ein Mietvertrag, der möglichst viele Details klar regelt, hilft dabei Streit vorzubeugen. Grundsätzlich gibt es drei Vertragsmodelle für Wohngemeinschaften:

Ein Bewohner tritt als Hauptmieter in den Vertrag ein und vermietet an die anderen unter. Der Hauptmieter haftet dann für die Gesamtmiete und alle eventuellen Schäden zunächst selbst. Dafür hat er das Recht, seine Mitbewoh­ner auszusuchen und Störenfrieden ordnungsgemäß zu kündigen.

Eine weitere Option: Alle Mitbewohner stehen als (Haupt-)Mieter im Vertrag. Dann haften sie gesamtschuldnerisch. Zahlt ein Mitbewohner seinen Mietanteil nicht oder verur­sacht einen Wohnungsschaden, kann sich der Vermieter an jeden anderen der Mieter halten. Zudem können sie den Vertrag auch nur gemeinschaftlich kündigen. Ratsam ist daher eine Nachmieterklausel, die den Austausch einzel­ner Mitbewohner erleichtert.

Der Vermieter kann mit jedem Mieter einen Einzelvertrag abschließen. Dann haftet jeder für sich. Allerdings haben die Mieter kein Mitspracherecht bei der Frage, wer in die anderen Zimmer zieht.

Vor welchen Risiken sich WG-Bewohner schützen sollten

Wenn mehrere Leute unter einem Dach leben, kann ein Unglück schnell passieren. Egal, ob ein Brand die Wohnung verwüstet oder ein Rohrbruch diese unter Wasser setzt – solche Schäden können erheblich sein. Jeder, der in einer Wohngemeinschaft lebt, sollte eine Hausratversicherung haben. Studenten sollten aber zunächst prüfen, ob die Versicherung der Eltern das erste eigene Zimmer mit abdeckt. Dabei spielt auch der Mieterstatus eine Rolle: Sofern es einen Hauptmieter gibt, brauchen die Unter­mieter jeweils einen eigenen Schutz für ihre Zimmer. Stehen alle Be­­woh­ner im Mietvertrag, können sie eine gemeinsame Versi­che­­rung abschließen.

Die Hausratversicherung sichert das Wohnungsinventar gegen Schäden ab, die zum Beispiel durch Brand, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstehen. Allerdings greift sie nicht, wenn ein Mitbewohner dem anderen beispielsweise versehentlich ein Glas Saft in den Computer kippt. Das wäre ein Fall für die Privathaft­pflichtversicherung, die für jeden einzelnen Bewohner ebenfalls sehr empfehlenswert ist. Ohne entsprechenden Schutz kann im ungünstigsten Fall schon eine kleine Unachtsamkeit zu einem Schaden führen, für den man haftet – und möglicherweise ein Leben lang finanziell aufkommen muss. Hauptmieter sollten von den Untermietern deshalb unbedingt den Nachweis einer Haftpflichtversicherung fordern.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe