Neue Assekuranz Gewerkschaft (NAG) kritisiert LAG-Entscheidung zu ihrer Tariffähigkeit und mahnt das Grundrecht auf freie Gewerkschaftsgründung an

PRESSEMITTEILUNG – Nachdem das Landesarbeitsgericht Frankfurt auf Antrag der Gewerkschaft ver.di die Tariffähigkeit der NAG “derzeit aufgrund fehlender Mächtigkeit“ abschlägig urteilte, stellt sich die NAG auf eine weitere rechtliche Auseinandersetzung ein. Ihrer Überzeugung nach hält diese Entscheidung weder vor dem Bundesverfassungsgericht noch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte stand.

Die Vorsitzende der Gewerkschaft, Waltraud Baier, erklärt, man wolle die Entscheidungsbegründung abwarten und sehr genau prüfen, welche juristischen Schritte möglich seien. Diese werde man vollumfänglich ausschöpfen. “Wir sind eine junge Gewerkschaft mit einer sehr erfolgreichen Entwicklung und einem klar geschärften Branchenprofil“, führt Baier aus. Es könne nicht hingenommen werden, dass nach gerade einmal zwei Jahren kontinuierlichen Aufbaus der NAG der Zugang zum Tarifgeschehen vorerst gerichtlich abgeschnitten werde.

Würde diese Entscheidung rechtskräftig werden, bedeutete dies, dass eine Gewerkschaft innerhalb von gut zwei Jahren ihre Durchsetzungsfähigkeit beweisen muss, wohingegen bspw. die größte Dienstleistungsgewerkschaft der Welt ver.di seit gut zwei Jahren vergeblich versucht, bei Amazon einen Tarifvertrag durchzusetzen. Zudem sei dieses Statusverfahren das bundesweit Erste, das dem durch den Gesetzgeber vorgenommene Verkürzung des Instanzenzuges unterworfen ist. Die NAG ist der Auffassung, dass dies eine weitere unzulässige Einschränkung ihres Grundrechts auf Koalitionsbildung darstellt.

Gegenstand der Erörterungen beim LAG Frankfurt war u.a., dass der Antrag von ver.di auf Feststellung der Nichttariffähigkeit der NAG rechtsmissbräuchlich sei. Ver.di habe wiederholt in zahlreichen Erklärungen gegenüber Beschäftigten, Arbeitgebern und Mitgliedern vor einem Eintritt in die NAG und vor Verhandlungen mit der NAG gewarnt. Ver.di missbrauche das gerichtliche Statusverfahren mit dem Versuch, eine unliebsame Konkurrentin loszuwerden. Dass sie die NAG ausgesprochen ernst nehme, beweise eine rechtswidrige Aktivität ihres Bereiches Finanzdienstleistungen: Dort sicherte man sich die Web-Domain www.neueassekuranzgewerkschaft.de und leitete Interessenten an der NAG direkt auf die eigene Homepage um. Erst kurz vor dem Termin hatte sich zudem herausgestellt, dass ver.di trotz gegenteiliger Zusagen die Web-Domain nicht gelöscht hatte. Insoweit sind unabhängig vom Frankfurter Verfahren weitere juristische Schritte geplant.

Ver.di nutzt das Verfahren offensichtlich darüber hinaus, um auch bei ihr selbst streng vertraulich gehaltene Informationen von der erfolgreichen Konkurrentin NAG herauszubekommen. “Es ist offensichtlich, dass es ver.di darum geht, die Mitgliederstärke der NAG und ihre Finanzlage zu erfahren, um daraus im Wettbewerb Vorteile zu ziehen“, sagt Baier. Die NAG halte an ihrem Weg des dynamischen Wachstums und der konsequenten Interessenvertretung für die Versicherungsangestellten fest. Ungeachtet des Monopolanspruchs von ver.di.

 

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